22.09.2007
Türkei: Evangelische Kirche in Deutschland empört über türkisches Gerichtsurteil
Istanbul/Türkei, 07.09.2007 (idea) – Empörung hat bei der EKD ein Urteil des Obersten
Gerichts der Türkei erregt, das dem in Istanbul ansässigen Ökumenischen Patriarchat von
Konstantinopel seine Eigenschaft als juristische Person abgesprochen hat. Außerdem wird
dem geistlichen Zentrum von rund 300 Millionen orthodoxen Kirchenmitgliedern das Recht
bestritten, sich „ökumenisch“ zu nennen.
Der EKD-Ratsvorsitzende, Bischof Wolfgang Huber (Berlin), stellt das Recht des staatlichen
Gerichts in Frage, in innerkirchliche Angelegenheiten hineinzuwirken. Das Gerichtsurteil
vom 13. Juni stehe „in großer Distanz zur europäischen Standards rechtlicher Regelungen
und Entscheidungen zur Religionsfreiheit und zum Selbstbestimmungsrecht der Kirchen“,
schrieb er an den Ökumenischen Patriarchen Bartholomaios I. In einem weiteren Brief, der
auch dem Auswärtigen Amt zugegangen ist, bringt Huber jetzt seine Besorgnis über die
„bedrängenden Begleitumstände“ zum Ausdruck, denen das Ökumenische Patriarchat in der
Konsequenz des Gerichtsurteils ausgesetzt sei. Huber: „Ich teile die Überzeugung, dass das
Patriarchat von Konstantinopel seiner eigenen Tradition folgen darf, seine besondere Stellung
unter den orthodoxen Kirchen auf der Grundlage von Entscheidungen der in orthodoxer
Überlieferung als ökumenisch bezeichneten Konzilien festzustellen und das Attribut der
Ökumenizität zu führen.“ In dieser Bewertung wisse er sich einig mit dem Ökumenischen Rat
der Kirchen und der Konferenz Europäischer Kirchen, heißt es in einer am 7. September in
Hannover veröffentlichten Pressemitteilung der EKD. In der Türkei wird den Kirchen ein
voller Rechtsstatus verwehrt. Daraus folgen unter anderem unsichere Besitz- und
Eigentumsrechte bei Immobilien. Mehr als 95 Prozent der über 70 Millionen Einwohner der
Türkei sind Muslime; etwa 120.000 sind Christen.