29.12.2008
Iran: Todesstrafe statt Glaubensfreiheit im Iran keine Basis für gemeinsames Handeln
Ratsvorsitzender der EKD kritisiert in der "Welt" die Politik des Ökumenischen Rats der Kirchen
Iran: Todesstrafe statt Glaubensfreiheit im Iran keine Basis für gemeinsames Handeln
Ratsvorsitzender der EKD kritisiert in der "Welt" die Politik des Ökumenischen Rats der Kirchen
(MEDRUM) 29.12.08 Einer Basis für gemeinsames Handeln von Muslimen und Christen gegen die Verhöhnung ihrer Religion fehlt nach Auffassung des Ratsvorsitzender der EKD, Bischof Wolfgang Huber, als wesentliche Voraussetzung die Glaubensfreiheit in weiten Teilen der islamischen Welt.
Im Gespräch mit der "Welt" vom 28.12.08 betonte Huber, eine gemeinsame Berufung von Christen und Muslimen auf die Religionsfreiheit sei nur dann möglich, wenn man gemeinsam ausdrücklich erkläre, dass zur Religionsfreiheit auch das Recht zum Wechseln der Religion gehört. Dies sei in weiten Teilen der islamischen Welt jedoch nicht der Fall, so Huber. Huber sieht keine Möglichkeit, über diese Frage hinwegzugehen und verweist auf den Iran, in dem in diesem Jahr ein neues Apostasiegesetz vorbereitet wurde, dass den Abfall vom muslimischen Glauben auch künftig unter Todesstrafe stellt. Aus diesem Grund teilt Huber die Politik des Ökumenischen Rats der Kirchen zum Thema Berufung auf die Glaubensfreiheit zu erheblichen Teilen nicht, wie er gegenüber der "Welt" erklärte.
Huber bezog damit Position zu einer gemeinsamen Erklärung des Weltkirchenrates auf einer Tagung mit dem iranischen Institut für Interreligiösen Dialog in Teheran, in der es heißt, Christen und Muslime müssten gemeinsam handeln, wenn "unverantwortliche Medien ein verzerrtes Bild einer bestimmten Religion präsentieren und deren Symbole oder Anhänger beleidigen".Bereits im September erklärte der Auslandsbischof der EKD, Martin Schindehütte, dass für den Dialog mit dem Iran elementare Grundbedingungen erfüllt sein müssen. Das Apostasiegesetz sei jedoch völlig inakzeptabel, weil es eine fundamentale Verletzung der Menschenrechte darstelle, so Schindehütte.
Bischof Huber bekräftigte mit seinem Interview, dass das Recht zum Wechsel der Religion eine unverzichtbare Voraussetzung für den interreligiösen Dialog ist, die in weiten Teilen der islamischen Welt fehlt.
Das iranische Apostasiegesetz wurde am 9. September vom iranischen Parlament verabschiedet und wartet auf die Bestätigung durch den so genannten Wächterrat.