11.07.2008
Deutschland: EKD weist Vermutung zurück - Grundgesetz bevorzugt die Kirchen nicht
K a r l s r u h e (idea) - 11.07.08 - Der EKD-Ratsvorsitzende, Bischof Wolfgang Huber (Berlin), hat die Vermutung zurückgewiesen, das Grundgesetz bevorzuge die Kirchen auf Kosten anderer Glaubensrichtungen. Die in der Verfassung verankerte Religionsfreiheit gelte für alle Religionsgemeinschaften, sagte Huber bei einem Jahresempfang der badischen Kirchen für die Bundesgerichte am 10. Juli in Karlsruhe.
Laut Huber kann auch der Islam den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts erlangen, wie ihn die beiden großen Kirchen sowie mehrere Freikirchen haben. Damit ist beispielsweise das Recht zur Erhebung von Steuern und zur Beschäftigung von Beamten verbunden. Allerdings müssten Muslime selbst die Voraussetzungen für die staatliche Anerkennung des Islam schaffen, so Huber. Dies könne ihnen ein Staat, der die Freiheit der Religionen anerkenne, nicht abnehmen. Die Kirchen respektierten das Existenzrecht anderer Religionen einschließlich ihres Anspruchs, in der gesellschaftlichen Öffentlichkeit mitzuwirken. Alleinvertretungsansprüche einer Religion lehnte Huber ab. Offene Gesellschaften schlössen eine Vielfalt von Lebensvorstellungen, Weltanschauungen und Religionen ein, "deren Beziehungen zueinander in einem Prozess gesellschaftlicher Auseinandersetzung und Verständigung auf der Grundlage gegenseitiger Toleranz gestaltet werden müssen". Dabei bedeute Toleranz nicht, alles für richtig zu halten, sondern unterschiedliche religiöse Überzeugungen auszuhalten sowie anzuerkennen, dass jeder seine Überzeugung für verbindlich halte. In Karlsruhe sind das höchste deutsche Gericht, das Bundesverfassungsgericht, und der Bundesgerichtshof ansässig.