04.06.2008
Eritrea: IGFM: EU-Ratspräsident soll Eritrea an Menschenrechtsverpflichtungen erinnern!
Zum Jahrestag Afewerkis als Präsident müssen menschenrechtliche Voraussetzungen des Cotonou-Abkommens eingefordert werden.
Asmara – Frankfurt am Main (20. Mai 2008) – Am 21. Mai jährt sich zum fünfzehnten Mal die 1993 erfolgte Machtübernahme des inzwischen diktatorisch herrschenden eritreischen Politikers Isayas Afewerki zum Staatspräsidenten des Landes. Gleichzeitig jährt sich zum sechsten Mal der 2002 verfügte Regierungserlass zum Verbot protestantischer Minderheitenkirchen. Aus diesem Anlass fordert die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) den slowenischen EU-Ratspräsidenten Janez Jansa auf, Eritrea auf fortdauernde gravierende Menschenrechtsverletzungen deutlich hinzuweisen und an die Bedingungen der im Mai 2007 gewährten 122 Millionen Euro Unterstützung durch die EU zu erinnern. Eritrea hatte sich bei der im Rahmen des Cotonou-Abkommens gewährten Finanzhilfe zur Verbesserung der Menschenrechte verpflichtet.
Die IGFM weist darauf hin, dass in den fünfzehn Jahren unter Präsident Afewerki u. a. protestantische Christen brutal verfolgt und auch andere Kirchen unterdrückt wurden. So sind rund 2000 meist aus Freikirchen stammende Christen wegen Ihres Glaubens – oft in Militärlagern – inhaftiert. Der rechtswidrig abgesetzte 80jährige Patriach Abuna Antonios befindet sich weiter unter strengem Hausarrest. Mindestens vier Christen sind in den Jahren 2006 und 2007 in den Lagern umgebracht worden. Im September 2001 wurden alle nichtstaatlichen Medien geschlossen und hunderte von Regierungsgegnern gefangengenommen.
Durch die 2002 geänderte Version der Übergangsverfassung wurde das Fundament für ein System ohne Gewaltenteilung, unabhängige Medien und ein Einparteienregime gelegt. Auch das Übergangsparlament gilt seit diesem Zeitpunkt als zeitlich unbefristet. Afewerki vereint als Staatspräsident in seiner Person die Position des Staatsoberhauptes, des Regierungschefs, des Oberbefehlshabers der Streitkräfte sowie des Chefs der einzigen zugelassenen Partei People’s Front for Democracy and Justice (PFDJ).
Nach Artikel 96 des Cotonou-Abkommens können „geeignete Maßnahmen“ ergriffen werden, wenn eine Seite demokratischen Prinzipien, Menschenrechten oder der Rechtsstaatlichkeit nicht gerecht wird. Dies ist unter Präsident Afewerki der Fall. Daher appelliert die IGFM an den EU-Ratspräsidenten, zum 15. Jahrestag der Machtübernahme Afewerkis entsprechende Maßnahmen zu ergreifen und den Verbleib der vornehmlich zur Verbesserung der Infrastruktur und der Nahrungsmittelversorgung gewährten 122 Millionen Euro zu untersuchen. Dies wäre ein notwendiges Gegengewicht zu dem unterwürfigen Verhalten von EU-Entwicklungskommissar Louis Michel bei der Vertragsunterzeichnung durch Präsident Afewerki im Mai 2007 in Brüssel.
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