04.06.2008
Kasachstan: Ein Gesetz gegen die Gewissensfreiheit
AKREF/JJ - 9. Mai 2008 - Die Leiter verschiedener Religionsgemeinschaften haben sich besorgt über die Vorstöße im Parlament zur Verschärfung des Religionsgesetzes geäußert. Diese erfolgen unter dem Titel „Gesetz über die Gewissensfreiheit“. Der evangelisch-lutherische Bischof Juri Novgorodov beklagt, dass dieses neue Gesetz - wenn es angenommen wird - ein Gesetz gegen die Gewissensfreiheit wäre. Mitglieder der nicht registrierten Baptistengemeinden erklärten, dass dieser Gesetzesentwurf „die Gläubigen außerhalb des Gesetzes stellt“. Der Leiter des (registrierten) Baptistenbundes, Franz Tissen äußerte sich ebenfalls kritisch über das Gesetz. Viele Religionsgemeinschafen und Menschenrechtsaktivisten sind besonders besorgt über die umfassenden Einschränkungen missionarischer Tätigkeiten, die staatliche Überwachung religiöser Überzeugungen der registrierten Gemeinschaften und das Verbot aller Aktivitäten nicht registrierter Gemeinschaften und die höheren Strafen für diese. Die Einschränkung der Missionstätigkeit geht in dem Gesetzesentwurf so weit, dass jeder, der mit einer anderen Person über seine Glaubensüberzeugung spricht und über keine Genehmigung seiner registrierten Gemeinschaft verfügt oder einer nicht registrierten Gemeinschaft angehört, eine Straftat begeht. Jeder, der eine Missionstätigkeit ausübt, müsste überdies über eine persönliche Registrierung als Missionar verfügen, die Anzahl der Missionare wäre durch ein von der Regierung vorgeschriebenes Jahreskontingent eingeschränkt. Bischof Novgorodv von der evangelisch-lutherischen Kirche wendet sich gegen diese neuen bürokratischen Einschränkungen. Er erklärte: „Ich weiß nicht, weshalb es verboten ist, das Wort Gottes zu predigen?“ Franz Tissen vom Baptistenbund sieht diese Bestimmungen als „absolute Einmischung in das innere Leben der Gläubigen“
Ebenso Besorgnis erregend sind die Erfordernis der Neuregistrierung auch für bereits registrierte Gemeinschaften, die Unmöglichkeit der Registrierung von Gemeinschaften, die nur in einigen Landesteilen arbeiten (das trifft z.B. auf russisch orthodoxe oder katholische Diözesen zu), starke Einschränkungen für kleinere Gemeinschaften, die Erfordernis einer staatlichen Genehmigung für den Bau von Kirchen, Gemeindehäusern, etc., die Erfordernis einer schriftlichen Erlaubnis für die Teilnahme von Kindern an religiösen Jugendveranstaltungen, sowie die Zensur aller importierten religiösen Literatur.
Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass religiöse Organisationen unter keiner anderen Rechtsform als der einer registrierten Religionsgesellschaft errichtet werden dürfen. Dabei ist unklar, ob Organisationen wie die vor 14 Jahren als nicht auf Gewinn ausgerichtete Organisation gegründete Bibelgesellschaft weiter bestehen können.
Eine weitere problematische Bestimmung ist die sogenannte „Expertenprüfung“ von religiösen Organisationen, wobei die geprüfte Gemeinschaft während der Dauer der Prüfung jede Tätigkeit einstellen muss. Die Prüfung soll von Beamten, Rechtsexperten und Mitgliedern religiöser und sozialer Organisationen durchgeführt werden. Das heißt, Mitglieder einer Religionsgemeinschaft könnten in die Entscheidung eingebunden werden, ob eine andere zugelassen werden soll oder nicht.
Massiv eingeschränkt würden die Aktivitäten aller kleinen Gemeinschaften, die als „religiöse Gruppen“ zu registrieren wären. Diese dürften sich nur in Privathäusern von Mitgliedern versammeln und nur in dem geographischen Gebiet, für das die Registrierung gilt. Es wäre ihnen verboten, Literatur zu produzieren, öffentliche Versammlungsstätten zu eröffnen oder zu unterhalten oder in irgendeiner Weise außerhalb der Gruppe zu arbeiten. Weiters ist eine Überwachung aller Spenden durch Beamte vorgesehen, die Entgegennahme von Spenden von Einzelpersonen oder Organisationen aus dem Ausland soll verboten werden.
Quelle: Forum 18 News Service, Oslo