20.06.2008

Israel: Ausweisung wegen Vorwurfs der Judenmission?

Muss die 33-jährige Studentin Barbara Ludwig Jerusalem verlassen?

Israel: Ausweisung wegen Vorwurfs der Judenmission?

Muss die 33-jährige Studentin Barbara Ludwig Jerusalem verlassen?

J e r u s a l e m (idea) - 20.06.08– Muss eine deutsche Studentin Israel verlassen, weil ihr vorgeworfen wird, Juden für den Glauben an Jesus Christus gewinnen zu wollen? Die 33-jährige Barbara Ludwig studiert an der Hebräischen Universität in Jerusalem Religionswissenschaft.

Sie wird von den Behörden beschuldigt, sich jahrelang ohne gültiges Visum im Land aufgehalten zu haben. Zu der Ausweisung hätten ausschließlich aufenthaltsrechtliche Gründe geführt, so eine Sprecherin des israelischen Innenministeriums. Dieser Darstellung widerspricht der Anwalt der Studentin, Michael Decker vom Jerusalemer Institut für Gerechtigkeit, einer Kanzlei, die sich auf die juristische Betreuung christlicher Minderheiten in Israel spezialisiert hat. Laut Decker liegt der Grund für die Ausweisung im Vorwurf der Judenmission. Er verfüge über zwei Briefe des Leiters des Jerusalemer Einwohnermeldeamts, in denen entsprechende Anklagen erhoben würden. In einem weiteren Schreiben werde seiner Mandantin zur Last gelegt, sie wolle ihren Aufenthalt in Israel dadurch legitimieren, dass sie einen Übertritt zum Judentum vortäusche. Frau Ludwig bestätigte gegenüber der Zeitung Ha’aretz ihre Kontakte zu Juden, die an Jesus Christus als den Messias glauben. Sie bestreitet aber, unter Juden missioniert zu haben. Sie sei immer noch auf der Suche nach ihrer religiösen Identität und bemühe sich, nach jüdischen Regeln zu leben. „Ich treffe mich mit Juden, Christen und messianischen Juden. Aber das kann kein Grund sein, mich auszuweisen.“

Beamte wollten Namen messianischer Juden

Nach eigenen Angaben hält sich Frau Ludwig seit 1998 in Israel auf, zunächst als Touristin. Seit 2003 habe sie sich um ein Langzeitvisum bemüht. 2004 hätten sie Beamte des Innenministeriums verhört und aufgefordert, Namen messianischer Juden und Adressen ihrer Versammlungsorte zu nennen. Als sie diese Auskünfte verweigerte, habe man ihr zu verstehen gegeben, dass sie kein Visum erhalten werde. Sie sei trotzdem im Lande geblieben und habe ohne Erfolg weitere Anträge auf ein Studentenvisum gestellt. Das Innenministerium habe sie mehrfach zum Verlassen des Landes aufgefordert, aber sie habe diesen Anweisungen keine Folge geleistet. Deshalb wurde sie laut Ha’aretz am 28. April festgenommen und in ein Gefängnis bei Tel Aviv gebracht. Nach vier Tagen sei sie unter der Auflage entlassen worden, binnen 30 Tagen nach Deutschland auszureisen.

Gerichtliche Entscheidung über Ausweisung

Ihrem Anwalt zufolge hält sich Frau Ludwig noch immer in Israel auf. Die Behörden gestatteten ihr, so lange im Land zu bleiben, bis die Gerichte über ihren Fall entschieden hätten. Ihr Anwalt geht davon aus, dass dies in drei bis vier Monaten sein wird. Mittlerweile setzen sich auch Mitstudenten für Frau Ludwig ein. In einer Petition weisen sie darauf hin, wie wichtig es wegen der schwierigen deutsch-jüdischen Geschichte sei, dass Deutsche in Israel studieren.