03.08.2010

20 Jahre Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam

Religionsfreiheit eingeschränkt – keine Menschenrechtsgarantie für Nicht-Muslime

20 Jahre Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam

Religionsfreiheit eingeschränkt – keine Menschenrechtsgarantie für Nicht-Muslime

Frankfurt am Main (03. August 2010) – Am 5. August 1990 bekräftigten 45 Außenminister im Namen der Mitglieder der Konferenz Islamischer Staaten mit der Kairoer Erklärung  ihre eingeschränkte Sicht der Menschenrechte unter der Vorbedingung der Gültigkeit der Scharia. Obwohl fast alle islamische Staaten die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen von 1948 unterschrieben haben, vertritt die Konferenz Islamischer Staaten die Auffassung, dass Muslime alleine göttlichem Gebot, also der Scharia Folge zu leisten hätten, die Menschenrechtsabkommen der Vereinten Nationen hingegen menschliches Werk und damit für Muslime nicht bindend seien. Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) kritisiert, dass damit Nicht-Muslime in islamischen Ländern vor dem Gesetz zu Bürgern zweiter Klasse würden, die Gleichberechtigung von Mann und Frau abgeschafft sei und die freiwillige Entscheidung, seinen Glauben zu wechseln, mit Hinweis auf die Menschenrechte im Islam verhindert werde, ja sogar mit langjährigen Haft und sogar mit der Todesstrafe geahndet werden könnte. Laut IGFM leiden in nahezu allen Mitgliedsländern der Konferenz Islamischer Staaten, zu den heute 57 Staaten gehören, Nichtmuslime unter Benachteiligung, Diskriminierung bis hin zur offenen Verfolgung. Gemessen an der Zahl der Opfer stellen die Christen die größte Opfergruppe. Die IGFM kritisiert, dass die Weltöffentlichkeit zu wenig Notiz von der fortschreitenden Festigung des Willens der Kairoer Erklärung nimmt: So sei der Menschenrechtsrat selbst als Steigbügelhalter für die Einschränkung der Menschenrechte aufgetreten, indem er eine Abstimmung zugelassen habe, in dessen Folge jegliche Kritik an menschenrechtswidrigem Handeln aus religiösen Gründen unzulässig sei. Gerade im Hinblick auf den Schutz vor den Folgen aus ungerechtfertigter Beschuldigung wegen Blasphemie oder für Konvertiten und den Vollzug barbarischer Strafen wie Steinigung, Amputation und Prügelstrafen habe der Menschenrechtsrat unselige Fakten geschaffen. Versagt hätten aber auch die westlichen und abendländisch orientierten Staaten, die es nicht vermocht hatten, sich auf eine gemeinsame Linie zum Schutz der Menschenrechte zu einigen, so die IGFM.

Nach der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte im Islam“ vom 19.9.1981 durch den „Islamrat für Europa“ ist die Kairoer Erklärung das zweite große multinationale Menschenrechtsdokument der islamischen Welt. Trotz weitreichender Garantien für die persönliche Freiheit des Menschen und die Unterstreichung, dass die grundlegenden Rechte und Freiheiten "verbindliche Gebote Gottes" seien und deshalb jeder Mensch individuell für ihre Einhaltung verantwortlich und deren Missachtung und Verletzung eine schreckliche Sünde sei, ist laut Abschlussartikel 25 die Scharia "die einzig zuständige Quelle für die Auslegung und Erklärung jedes einzelnen Artikels dieser Erklärung." So bietet die Kairoer Erklärung Schlupflöcher für Steinigung und Amputation, indem sie gewährten Schutz des Lebens oder der körperlichen Unversehrtheit durch Hinweis auf die Gebote nach Schariarecht wieder aufhebt.

Weil der Islam - wie es dort heißt - die Religion der reinen Wesensart ist, ist es verboten, irgendeine Art von Druck auf einen Menschen auszuüben oder seine Armut oder Unwissenheit auszunutzen, um ihn zu einer anderen Religion oder zum Atheismus zu bekehren. Es ist daher eine logische Folge, dass jeder Mensch das Recht hat, im Einklang mit den Normen der Scharia für das Recht einzutreten, das Gute zu verfechten und vor dem Unrecht und dem Bösen zu warnen. Jeder Mensch hat das Recht auf freie Meinungsäußerung, soweit er damit nicht die Grundsätze der Scharia verletzt. Die freie Entscheidung, seinen Glauben zu wechseln, wie sie von der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und dem Pakt für Bürgerliche und politische Rechte garantiert wird, ist durch diese Erklärung für Muslime aufgehoben: Konversion zum Islam ja, Islam verlassen unter Androhung schwerster Strafen, nein.

Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte weist darauf hin, dass sich nicht nur islamische Kernländer wie Saudi-Arabien, der Iran oder Pakistan nach der Kairoer Erklärung richten, sondern zunehmend sie auch in der Türkei und afrikanischen Staaten Anhänger findet. Die Verlierer dieser Entwicklung sind die Nichtmuslime und die Frauen. Die IGFM verweist daher ausdrücklich auf die Verpflichtung der Bundesregierung aus den Grundgesetz, wonach sich das Deutsche Volk zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt bekennt und insbesondere die Grundrechte, wozu die Religionsfreiheit gehört, Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht binden. Die Bundesregierung habe damit die Aufgabe, jegliches Aufkeimen von Toleranz gegenüber der Einschränkung der Menschenrechte aktiv zu bekämpfen, in den Außenbeziehungen z.B. durch systematische Beobachtung und Berichterstattung über die Lage der Menschenrechte und insbesondere der Religionsfreiheit sowie durch Schutzgewährung von Verfolgten aus religiösen Gründen und im Innern durch Menschenrechtsaufklärung und -förderung und Abwehr menschenrechtsfeindlicher religiöser Propaganda und extremistisch-religiöser Zirkelbildungen.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.menschenrechte.de

Quelle: Medieninformation Internationale Gesellschaft für Menschenrechte IGFM - Deutsche Sektion e.V. Borsigallee 9, 60388 Frankfurt am Main Tel.: 069-420108-0, Fax: 069-420108-33 eMail: presse@igfm.de, www.menschenrechte.de