15.02.2010

Kasachstan: Hohe Geldstrafe wegen des Gebets von Frauen - oder noch mehr?

AKREF/JJ - 15.02.2010 - In Kasachstan wurde Zhanna-Tereza Raudovich zu einer Geldstrafe in Höhe von 100 monatlichen Mindestgehältern verurteilt, weil sie ihr Heim als Gastgeberin für einen Gottesdienst an einem Sonntagmorgen zur Verfügung gestellt hatte, an dem Frauen der örtlichen Baptisten mit ihren Kindern teilnahmen. In der Polizeiakte über die Razzia im Heim von Frau Raudovich heißt es, man hätte eine „illegal funktionierende Religionsgemeinschaft“ entdeckt. Unklar ist, wie Frau Raudovich die Strafe bezahlen soll, da sie sechs Kinder hat und über kein eigenes Arbeitseinkommen verfügt. Sie wurde verwarnt, man würde ein Strafverfahren gegen sie einleiten, sollte sie die Strafe nicht bezahlen.

In einem getrennten Fall hat die kasachische Polizei bekannt gegeben, dass der in Kasachstan geborene Baptist Dmitry Leven wegen „illegaler Missionstätigkeit“ deportiert wird, wenn seine Berufung an den Obersten Gerichtshof erfolglos bleibt. Da sich der Oberste Gerichtshof geweigert hat, die Berufung Levens auch nur zu prüfen, ist sein Schicksal unklar.

Derzeit wird in Kasachstan an einem neuen Verwaltungsgesetzbuch gearbeitet, in dem jedoch die derzeit geltenden Strafandrohungen für religiöse Betätigung ohne staatliche Registrierung unverändert aufrecht erhalten werden. Ein Baptist erklärte: „Was wir wollen ist ganz einfach: dass man uns in Ruhe zu Gott beten und mit anderen über Gott sprechen lässt, ohne uns zu behindern. Wir wollen keine Privilegien oder Sonderstellung.“ Nach seinen Worten hätte man in den Neunzigerjahren Religionsfreiheit genossen, „doch seit dem Jahr 2000 wurde dieses verboten und jenes verboten“.

Quelle: Forum 18 News Service, Oslo

Übersetzung: AK Religionsfreiheit der Evangelischen Allianz