30.05.2010
Usbekistan: Staatliche Behörden dringen in Gottesdienst ein
LiO/idea - Vertreter der usbekischen Polizei, des Geheimdienstes, der Steuer-, Brandschutz- und Gesundheitsbehörde drangen am Sonntag, 16. Mai, in den Gottesdienst einer der größten protestantischen Gemeinden in der Hauptstadt Taschkent ein und führten eine fünfstündige Razzia durch. Augenzeugen berichten: Ohne Vorankündigung und ohne eine entsprechende Genehmigung vorweisen zu können, seien Videoaufnahmen gemacht, Literatur und Computer konfisziert und sei das Geld aus den Opferstöcken beschlagnahmt worden. Von etwa 500 Gemeindegliedern seien die Ausweisdaten aufgenommen worden, von Kindern Namen und Adressen, sowie Autonummern. Acht Gemeindeglieder, darunter Artur Avanesjan, der Stellvertreter des Gemeindepastors, seien verhaftet und 24 Stunden festgehalten worden. Das Gebäude sei versiegelt und der Strom abgeschaltet worden. Es wird berichtet, dass die Gemeinde seit über 10 Jahren offiziell registriert sei und den Behörden regelmäßig die gesetzlich geforderten Berichte vorlege. Am 18. Mai wurden drei der Verhafteten zu einer fünfzehntägigen Haftstrafe verurteilt, die übrigen fünf zu einer Geldstrafe zwischen einem fünf- und achtzig-fachen minimalen Monatsgehalt. Wie aus dem offiziellen Protokoll der Gerichtsverhandlung hervorgeht, das LICHT IM OSTEN vorliegt, wurde von den Angeklagten ausgesagt: Die Polizisten hätten sich nicht ausgewiesen und keine entsprechende Genehmigung für ihre Maßnahmen vorgelegt. Sie hätten die Angeklagten unter Druck gesetzt, vordiktierte, in Manchem nicht den tatsächlichen Vorkommnissen entsprechende Erklärungen niederzuschreiben sowie Dokumente in der ihnen unbekannten usbekischen Sprache zu unterschreiben, ohne dass ein Übersetzer zur Verfügung gestellt worden sei. Laut Protokoll seien die Angeklagten für den Widerstand gegen polizeiliche Anordnungen und den öffentlichen Aufruf, sich deren Anordnungen zu widersetzen, verurteilt worden. Außerdem hätten sie die Gesetzgebung über religiöse Unterweisung verletzt und verbotenerweise Minderjährige in Aktivitäten der Religionsgemeinschaft einbezogen.