08.04.2011

Aserbaidschan: Erwerb eines rechtlichen Status - ein mühsamer Prozess

Zahlreiche Religionsgemeinschaften aus Aserbaidschan haben gegenüber Forum 18 geäußert, dass der Erwerb eines rechtlichen Status bzw. auch die Neuregistrierung bereits registrierter Gemeinschaften ein äußerst mühsamer Prozess ist. Mindestens 300 Gemeinschaften warten auf die Neuregistrierung und jede Betätigung ohne staatliche Registrierung ist verboten. Üblicherweise werden 15 oder mehr verschiedene Urkunden benötigt und viele Vertreter von Religionsgemeinschaften beklagen, dass die Beamten des staatlichen Komitees für die Arbeit mit religiösen Organisationen die in den Urkunden enthaltenen Informationen oft willkürlich in Frage stellen, die Grammatik in den Texten der Anträge bemängeln oder behaupten, die vorgelegten Urkunden seien unvollständig. Yusif Askerov vom staatlichen Komitee erklärte gegenüber Forum 18: „Wir versuchen, den Religionsgemeinschaften bei der Neuregistrierung zu helfen.“ Doch viele Gemeinschaften beklagen, dass ihre Beschwerden über die Langsamkeit und Feindseligkeit bei der Bearbeitung der Anträge mit Kommentaren abgetan werden, wie „Wenn Sie nicht zufrieden sind, können Sie uns vor Gericht verklagen“. Viele Gemeinschaften möchten sich aus Angst vor staatlichen Repressalien nicht öffentlich äußern. Doch einige sind bereit, vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu gehen, um ihre Rechte durchzusetzen. Ermutigt werden sie dabei vom Präzedenzfall Moldawien, das vergleichbare Verfahren verloren hat. 

 

Quelle: Forum 18 News Service, Oslo

 

Deutsche Fassung: AK Religionsfreiheit der Österreichischen Evangelischen Allianz