15.04.2011

Deutschland:Kein Kündigungsgrund

"Jesus hat Sie lieb" kein Kündigungsgrund

Deutschland:Kein Kündigungsgrund

"Jesus hat Sie lieb" kein Kündigungsgrund

 

Eine Mitarbeiterin eines Callcenters hat regelmäßig am Ende eines Telefonats gesagt: "Jesus hat Sie lieb". Deswegen hatte der Arbeitgeber ihr gekündigt. Die Frau klagte gegen die Firma – und bekam Recht.

Sie arbeitete seit 2004 für das Telefon-Beratungszentrum, das für den Verkaufssender QVC Aufträge entgegennimmt. Wie das Nachrichtenportal "Der Westen" berichtet, ist die Klägerin tief religiös und beendete seit Januar 2010 ihre Kundengespräche mit der Formel "Jesus hat Sie lieb, vielen Dank für Ihren Einkauf bei QVC und einen schönen Tag". Auf dem Portal "kostenlose-urteile.de" heißt es, nach Beteiligung des Betriebsrates habe die Firma der Frau fristlos und hilfsweise fristgerecht gekündigt.Die gläubige Mitarbeiterin klagte gegen die Kündigung vor dem Arbeitsgericht Bochum. Sie erläuterte dabei, sie versuche lediglich, sowohl ihren religiösen Verpflichtungen als auch ihren arbeitsvertraglichen Verpflichtungen nachzukommen. Kundenbeschwerden habe es auch nicht gegeben. Die Firma hielt dagegen, die Glaubensbezeugungen berechtigten den Kläger nicht dazu, sich ihren Arbeitsanweisungen beharrlich zu widersetzen.Doch das Arbeitsgericht Bochum gab der Klägerin Recht. Die Richter hielten die Kündigung für unwirksam. Die Mitarbeiterin genieße den grundrechtlichen Schutz der Religionsfreiheit gemäß Grundgesetz Artikel 4. Daher stehe die  Glaubens- und Bekenntnisfreiheit der Mitarbeiterin über der unternehmerischen Freiheit des Arbeitgebers, hieß es.Die Firma hat Berufung gegen diese Entscheidung eingelegt. Am kommenden Mittwoch, dem 20. April, wird der Fall am Landesarbeitsgericht Hamm neu verhandelt. (pro)

VON: js | 15.04.2011