07.06.2014

Kirgistan: Beerdigung von Nichtmuslimen verweigert

Die kirgisische Regierung verabsäumt es weiterhin, sicherzustellen, dass kirgisische Staatsbürger ihre Toten mit den religiösen Zeremonien und auf den Friedhöfen ihrer Wahl beerdigen können. Protestanten, Bahai, Zeugen Jehovas und Anhänger der Hare Krischna Bewegung beklagen schon längere Zeit, dass die Behörden dieses Problem nicht gelöst haben, das großes Leid bei den Familien und Freunden der Verstorbenen verursacht. Die jüngsten dokumentierten Fälle ereigneten sich in zwei Dörfern in der Region Jalal-Abad. Im Dorf Oktyabr weigerte sich der lokale Imam, die Beerdigung einer protestantischen Frau auf dem Dorffriedhof zuzulassen. Sie wurde dann auf einem von Angehörigen der russisch orthodoxen Kirche benutzten Friedhof in der 26 km entfernten Stadt Jalal-Abad beerdigt, der jetzt als christlicher Friedhof gilt, wo auch Angehörige anderer Konfessionen beerdigt werden. Im Dorf Zherge-Tal hinderte ein Imam einen Pastor an der Teilnahme an der Beerdigung seines muslimischen Bruders. In der kirgisischen Kultur ist es extrem wichtig, dass der Bruder eine zentrale Rolle bei der Beerdigung von Geschwistern spielt. Pastor Kapar Yusup Uuli berichtet: „Imam Arstan beleidigte mich mit Schimpfwörtern aller Art, die ich hier nicht wiedergeben kann, nannte mich einen Verräter und sagte den Teilnehmern an der Beerdigung, dies würde jedem passieren, der den Islam verlässt und das Christentum oder eine andere Religion annimmt.“ Der Imam erklärte öffentlich vor der Trauergemeinde, solchen Leuten würde es nicht gestattet, an den Beerdigungen ihrer Verwandten teilzunehmen, und wenn sie sterben dürften sie auch nicht auf dem Dorffriedhof beerdigt werden.

In einer anderen Region Kirgistans, die die Verwandten der Verstorbenen aus Furcht vor Repressalien nicht nennen wollen, verhinderte ein Imam die Beerdigung einer protestantischen Frau und zwang ihren trauernden Ehemann, öffentlich seinen Übertritt zum Islam zu erklären. Erst dann ließ er die Beerdigung zu.

Imame berufen sich oft auf die Scharia, obwohl in Kirgistan säkulares Recht gilt und die staatlichen Gesetze nicht auf der Scharia beruhen. Da die Friedhöfe nicht Eigentum der islamischen Gemeinschaft sondern Eigentum des Staates oder der Lokalverwaltung sind, ist das Vorgehen der Imame rechtlich nicht gedeckt. Pastor Kapar Yusup Uuli meint, dass einige Probleme leicht gelöst werden können, wenn die Behörden Grundstücke in nahe gelegenen Städten für die Beerdigung der Angehörigen religiöser Minderheiten zur Verfügung stellen.

Quelle: Forum 18, Oslo

Deutsche Fassung: Arbeitskreis Religionsfreiheit der ÖEA