25.06.2014

Sudan: Verwirrung um Schicksal einer Christin

Khartum/Washington (idea) – Große Verwirrung herrscht um das Schicksal der Christin Mariam Yahia Ibrahim Ishag im Sudan. Die ursprünglich wegen angeblichen „Abfalls vom Islam“ zum Tode verurteilte 27-jährige zweifache Mutter war nach internationalen Protesten am 23. Juni überraschend freigelassen worden. Als sie tags darauf das Land mit ihrer Familie verlassen wollte, hielten sie Sicherheitskräfte am Flughafen von Khartum erneut fest. Nach Auskunft des US-Außenministeriums befindet sich die Familie inzwischen wieder auf freiem Fuß. Offenbar sind Ishag und ihr Ehemann Daniel Wani, der die US-amerikanische Staatsbürgerschaft besitzt, am Flughafen mehrere Stunden lang befragt worden. Sudanesische Behörden erklärten gegenüber der britischen Rundfunkanstalt BBC, Ishag habe südsudanesische Ausweispapiere vorgelegt; sie benötige aber einen Pass und ein Ausreisevisum. Marie Harf (Washington), eine Sprecherin des US-Außenministeriums, erklärte, die sudanesische Regierung habe versichert, dass die Familie mit zwei Kleinkindern in Sicherheit sei. Die US-Regierung stehe in Kontakt mit den sudanesischen Behörden, um eine schnelle Ausreise zu gewährleisten. Über den Aufenthaltsort der Familie machte Harf keine Angaben.

Auspeitschen und Tod durch den Strang

Ishag war am 15. Mai in Khartum wegen „Abfalls vom Islam“ zum Tod durch den Strang und 100 Peitschenhieben verurteilt worden. Die hoch Schwangere hatte sich geweigert, binnen drei Tagen dem christlichen Glauben abzuschwören. Am 26. Mai brachte sie im Gefängnis ohne medizinische Hilfe eine Tochter zur Welt; dabei war sie angekettet. Sie ist bereits Mutter eines 21 Monate alten Sohnes, der sich mit ihr hinter Gittern befand. Nach heftigen internationalen Protesten und Gebetsaufrufen von Christen hob ein Berufungsgericht am 23. Juni das Urteil auf und ordnete Ishags Freilassung an. Das Todesurteil gründete auf dem islamischen Religionsgesetz, der Scharia. Als Tochter eines muslimischen Vaters und einer christlichen Mutter galt die Frau aus islamischer Sicht von Geburt an als Muslimin. Da sie einen Christen geheiratet hatte, wurde ihr Hurerei vorgeworfen. Doch ihr Vater hatte die Familie bereits nach sechs Jahren verlassen. Ishag, die sich inzwischen der katholischen Kirche angeschlossen hat, erklärte zu ihrer Religionszugehörigkeit: „Ich bin Christin und war niemals Muslimin.“ Der Fall hat weltweit Entsetzen und scharfe Proteste ausgelöst. Unter anderem forderten Spitzenvertreter der Europäischen Union, der Kirchen und mehrerer Weltreligionen ihre Freilassung. Das hatte auch der EKD-Ratsvorsitzende, Nikolaus Schneider (Berlin), gefordert, der mit einer Delegation vom 16. bis 21. Juni den Sudan und den Südsudan besucht hatte.

Weltallianz: Religionsfreiheit überall achten

Nach Ishags Freilassung zeigt sich die Weltweite Evangelische Allianz dankbar, „dass Gott die Gebete von vielen erhört hat“. Es sei aber „zutiefst enttäuschend“, dass die Frau überhaupt angeklagt und zum Tode verurteilt worden sei, „nur weil sie Christin ist“. Generalsekretär Geoff Tunnicliffe (New York): „Wir mahnen alle Regierungen, die Religionsfreiheit zu achten.“ Ähnlich äußerten sich der kirchenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Franz Josef Jung, und der Vorsitzende ihres Stephanuskreises, Prof. Heribert Hirte (beide Berlin). Man sei mehr als erleichtert über den guten Ausgang nach einem „unerträglichen Nervenkrieg“. Der Stephanuskreis, der sich für Religionsfreiheit einsetzt, hatte Unterschriften für Ishags Freilassung gesammelt und der sudanesischen Botschaft übermittelt. Auch der Fraktionsvorsitzende, Volker Kauder, hatte öffentlich ihre Freilassung gefordert.

Ein „Meer aus Unrecht“

Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) macht darauf aufmerksam, dass ungeachtet der Freilassung Ishags Todesurteile wegen „Abfalls vom Islam“ oder „Beleidigung des Islam“ jederzeit im Sudan und in einigen islamisch geprägten Partnerländern des Westens möglich seien, etwa in Saudi-Arabien und Pakistan. „Solange Europa schweigend hinnimmt, dass Frauen und Minderheiten elementare Rechte verweigert werden, weil die Scharia ihren Rechten und ihrem Leben übergeordnet wird, solange bleibt der Freispruch von Mariam Yahia Ibrahim Ishag die glückliche Wendung eines einzelnen Schicksals in einem Meer aus Unrecht“, erklärte IGFM-Vorstandssprecher Martin Lessenthin (Frankfurt am Main)