20.03.2014

Kasachstan: Geld- und Gefängnisstrafen

Anfang 2014 erhielten Yegor Prokopenko, gemeinsam mit 34 anderen Bürgern in Kasachstan, eine Geldstrafe wegen der Ausübung ihres Rechtes der freien Relegionsausübung. Prokopenko ist angeblich mit etwas über 87 Jahren das älteste Opfer der Politik in Kasachstan, ohne staatliche Genehmigung religiös aktiv zu sein.

Außerdem wurden Anfang März zwei Baptisten fünf Tage lang eingesperrt. Insgesamt wurden sieben Glaubensbrüder für einen Zeitraum von 1- 10 Tagen in den ersten zwei Monaten 2014 eingesperrt, da sie sich weigerten, frühere Geldtrafen wegen Ausübung ihrer Religionsfreiheit zu zahlen.

Der Rat der Baptischen Kirchen befürwortet zivilen Ungehorsam, wonach keine Geldstrafen für Gottesdiensttreffen ohne staatliche Anmeldung bezahlt werden sollen. Der Rat der Baptischen Kirchen ist der Ansicht, dass derartige Geldstrafen nicht gerechtfertigt sind, da weder die Verfassung des Landes noch die internationalen Menschenrechtsverpflichtungen des Landes Strafen wegen Ausübung von Menschenrechten ohne staatliche Genehmigung zulassen.

Insgesamt sind derzeit 26 Baptisten auf einer Reiseverbotsliste wegen obiger Zahlungsverweigerung.

Der Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen für Religions- oder Glaubensfreiheit, Heiner Bielefeldt, wird Kasachstan zwischen 26. März und 6. April besuchen.

Galym Shoikin, Stellvertretender Vorsitzende der Agentur für Religiöse Angelegenheiten in der Hauptstadt Astana, weigerte sich, dem Forum 18 am 13. März zu erklären, warum einem 87 Jahre alten politischen Gefangenen aus der früheren Sowjet-Ära eine Geldstrafe auferlegt wurde, weil er sein Recht auf Religions- oder Glaubensfreiheit ausübte und warum anderen eine kurzfristige Gefangennahme auferlegt wurde, weil sie sich weigerten, Geldstrafen zu zahlen.

In einem Briefing für ausländische Diplomaten im Außenministerium in Astana wies Außenminister Yerlan Idrisov Bedenken zurück, daß Menschen wegen Ausübung ihrer Religions- oder Glaubensfreiheit bestraft wurden. Er meinte, dass es sich bei den wenigen Gerichtsverhandlungen bezüglich Vertretern von einzelnen Konfessionen um Gesetzesverletzungen handelte. Es ginge dabei um die Einhaltung von Anmeldungsbestimmungen.

Prokopenko, Leiter des Rates Baptistischer Kirchen in Zyryanovsk in der Region Ostkasachstan, verbrachte wärend der Sowjet-Ära sechs und einhalb Jahre für seinen Glauben im Gefängnis.

Das letzte Problem ereignete sich für Prokopenko, als die Polizei in einer Hausgemeinde unter seiner Leitung am 11. November 2013 eine Razzia durchführte. Begründung dafür war die Verletzung von Verwaltungsvorschrift Artikel 374-1, Teil 1, gemäß derer die Leitung, Teilnahme oder Finanzierung von nicht eingetragenen, aufgelösten oder verbotenen religiösen Gemeinschaften oder gesellschaftlichen Organisationen bestraft wird.

Der Fall wurde am 21. Februar 2014 unter Richter Anaurkhan Kalenov in Zyrzanovsk im Sonderverwaltungsgerichtshof entschieden und Prokopenko wurde schuldig gesprochen, es wurde ihm eine Strafe von umgerechnet 750 EUR auferlegt. Für arbeitende Menschen wären das etwa zwei Monatsgehälter, doch ein Pensionist bekommt viel weniger. Der Richter verteidigte seine Entscheidung, den 87-jährigen Prokopenko zu einer hohen Geldstrafe zu verurteilen, damit, dass „es das Gesetz sei“. Der Richter verweigerte jeden weiteren Kommentar.

Quelle: Forum 18, Oslo

Übersetzung: Arbeitskreis Religionsfreiheit (AKREF) der ÖEA