19.05.2014

Sudan: Langer Rechtsstreit nach Todesurteil

Vollstreckung nicht vor zwei Jahren gegen hochschwangere Christin – Anwälte fechten Urteil an

Sudan: Langer Rechtsstreit nach Todesurteil

Vollstreckung nicht vor zwei Jahren gegen hochschwangere Christin – Anwälte fechten Urteil an

Khartum (idea) – Das Todesurteil gegen eine hochschwangere Christin im Sudan hat weltweit Empörung hervorgerufen. Es wird wahrscheinlich einen jahrelangen Rechtsstreit nach sich ziehen. Die Kommission für Religionsfreiheit der Weltweiten Evangelischen Allianz (WEA) spricht von einem „Fehlurteil“ und einer krassen Verletzung der Menschenrechte sowie der sudanesischen Verfassung und der Werte des Islam. Die 27 Jahre alte Ärztin Mariam Yahya Ibrahim Ishag war am 11. Mai in Khartum wegen „Abfalls vom Islam“ zu 100 Peitschenhieben und anschließendem Tod durch Erhängen verurteilt worden. Sie hatte sich geweigert, binnen drei Tagen dem christlichen Glauben abzuschwören. Die Vollstreckung des Urteils soll aufgeschoben werden, bis die im achten Monat Schwangere ihr Kind entbunden und abgestillt hat. Das kann etwa zwei Jahre dauern. Ihre Anwälte fechten das Urteil an. Es muss ohnehin noch vom Obersten Strafgerichtshof und vom Verfassungsgericht bestätigt werden. Ishag hat bereits einen 20 Monate alten Sohn, der seit ihrer Inhaftierung im Februar mit ihr in einem Frauengefängnis der Hauptstadt Khartum untergebracht ist. Menschenrechtsorganisationen zufolge werden beide unzureichend medizinisch versorgt. Die Mutter soll auch misshandelt worden sein.

Zusammenleben mit christlichem Ehemann gilt als „Hurerei“

Das sudanische Gericht sah es als erwiesen an, dass die Frau den Islam verlassen und sich dem Christentum angeschlossen habe; darauf steht nach dem islamischen Religionsgesetz, der Scharia, die Todesstrafe. Als Tochter eines Muslims sei sie gebürtige Muslimin. Sie wurde ferner wegen „Hurerei“ verurteilt, weil sie mit ihrem christlichen Ehemann zusammenlebte. Ishag stellt den Sachverhalt völlig anders dar: „Ich bin Christin und war niemals Muslimin.“ Sie ist die Tochter einer christlichen äthiopisch-orthodoxen Mutter und eines muslimischen sudanesischen Vaters, der verschwand, als sie sechs Jahre alt war. Sie heiratete später den christlichen Arzt Daniel Wani, der sowohl die südsudanesische wie die US-amerikanische Staatsbürgerschaft besitzt. Wani erklärte, er könne jetzt nur noch für seine Frau beten.

Weltallianz: „Unvorstellbare Brutalität“

Der Direktor der WEA-Kommission für Religionsfreiheit, Godfrey Yogarajah (Colombo/Sri Lanka), ist entsetzt über die „unvorstellbare Brutalität“ des sudanesischen Urteils. Es entstelle auch den Islam und die Scharia, denn den meisten Muslimen gälten der Koran und das Religionsgesetz als Quellen der Gerechtigkeit. International haben unter anderem die USA und die Vereinten Nationen das Todesurteil heftig kritisiert. Italiens Außenministerin Federica Mogheri will die sudanesischen Behörden im direkten Kontakt zum Umdenken bewegen. Die Gesellschaft für bedrohte Völker (Göttingen) rief Bundeskanzlerin Angela Merkel auf, sich für Ishag einzusetzen. Der bayerische Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm (München) nannte das Todesurteil „barbarisch“. Er appelliert an Kirchenmitglieder, für die Frau zu beten und Protestbriefe an die sudanesischen Behörden zu schreiben. Bedford-Strohm gehört auch dem Leitungsgremium der EKD, dem Rat, an.

Internationaler Haftbefehl gegen sudanesischen Präsidenten

Seit der Ausrufung eines unabhängigen multireligiösen Staates Südsudan im Juli 2011 verstärkt die Regierung in Khartum die Islamisierung des Nordens. Gegen Staatspräsident Umar al-Baschir hat der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag (Niederlande) einen Haftbefehl wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit ausgestellt. Er hatte nach der Unabhängigkeit des Südsudans angekündigt, dass sein Land den Islam als Staatsreligion und die Scharia als Grundlage des Rechts einführen werde. Der Bildung des Südstaates war ein jahrzehntelanger Bürgerkrieg vorausgegangen, in dem muslimische Milizen den Süden zu islamisieren versuchten. Dabei kamen über zwei Millionen Menschen um; sieben Millionen wurden vertrieben. Vor der Abspaltung des Südens hatte der Sudan rund 36 Millionen Einwohner; davon waren fast zwei Drittel Muslime. Von den knapp 8,3 Millionen Einwohnern des Südsudans gehören die meisten zur katholischen oder anglikanischen Kirche. Hinzu kommen Anhänger von Naturreligionen.