13.04.2026

Deutschland: Lemgo - Eltern des getöteten Julius L. vergeben dem Täter

Die Familie will sich nicht zum „Sklaven der Gewalt machen lassen“

Detmold (IDEA) – Im Prozess um die tödliche Messerattacke auf Julius L. (16) im westfälischen Lemgo haben dessen Eltern dem Täter vor Gericht vergeben. Das berichtet die Lippische Landes-Zeitung. Der Vorfall, bei dem der junge Mann starb, ereignete sich am 20. Oktober 2025 in einem Supermarkt im Ortsteil Brake. Während des zweiten Verhandlungstages vor dem Schwurgericht in Detmold äußerte der Vater des Opfers: „Wenn wir weiterleben wollen, als Eltern, als Familie, müssen – wollen wir vergeben. Und, Gott sei Dank, wir können auch vergeben.“ Trotz des Verlustes wolle sich die Familie nicht zum „Sklaven der Gewalt machen lassen“. Das Schwurgericht sprach den 33-jährigen Angeklagten aus Lemgo vom Mordvorwurf frei und ordnete seine dauerhafte Unterbringung in einer geschlossenen Psychiatrie an. Nach Ansicht des Gerichts war der Mann aufgrund einer schizophrenen Erkrankung zum Tatzeitpunkt schuldunfähig.

Familie geht in eine russlanddeutsche Freikirche

Julius L. stammte aus einer christlichen Familie, die einer russlanddeutschen Freikirche in Lippe angehört. Der 16-Jährige war Schüler der christlichen August-Hermann-Francke-Schulen (AHFS) in Lippe. Er ging in die 11. Klasse des AHFS-Berufskollegs Detmold. Auch die drei jüngeren Geschwister des Getöteten besuchen Einrichtungen der gleichen Schule. Rechtsanwalt Johannes Salmen, der die Eltern als Nebenkläger vertrat, beschrieb den Jungen als einen „unkomplizierten, liebevollen Jungen, der Streitigkeiten aus dem Weg ging“. Im Sommer habe er eine Ausbildung zum medizinisch-technischen Laboranten beginnen wollen. „Er hatte einen sehr genauen Plan für sein Leben.“

Richter: „Sinnlose Tat“

Der Angeklagte hatte Julius L. im Supermarkt völlig unvermittelt und grundlos mit zwei Messerstichen getötet. Das Opfer und seine beiden Freunde waren vom Döneressen gekommen und hatten den Supermarkt gerade erst betreten. Die Tat dauerte nicht einmal eine Minute, wie Videoaufnahmen belegten. Das Gericht wertete den Angriff als Mord aus Heimtücke, da die Jugendlichen völlig arg- und wehrlos gewesen seien. Wäre der 33-Jährige mental gesund gewesen, hätte er demnach für die Tat eine lebenslange Haftstrafe erhalten. Laut Richter Karsten Niemeyer seien die am häufigsten gefallenen Worte während des Prozesses „sinnlose Tat“ gewesen. Kein Fehlverhalten und kein Streit im Vorfeld hätten zu der Attacke beigetragen. „Genau das macht uns alle fassungslos.“

Täter entschuldigt sich bei den Eltern

Vor den Plädoyers richtete der Angeklagte das Wort direkt an die Eltern des Getöteten. Er sagte: „Es tut mir extrem leid, was ich gemacht habe. Was ich Ihrem Sohn und Ihnen angetan habe. Sie hier so sitzen zu sehen, zerreißt mich.“ Weiter sagte er: „Ich hoffe, dass Sie Ihren Sohn im Himmel wiedersehen und dort getröstet werden.“ Salmen erklärte, seinen Mandanten sei es sehr wichtig gewesen, dass sich der Täter entschuldigt hat. „Die Eltern sind mit Ihrem Sohn innerlich gestorben.“ Dennoch versuchten sie, für ihre lebenden Kinder weiterzumachen.

Mutter: Erleichterung, dass Täter niemanden mehr gefährden kann

Nach dem Urteil sagte die Mutter des Opfers: „Einerseits sind wir erleichtert, dass es vorbei ist. Aber vor allem sind wir es, weil der Angeklagte nun nicht mehr die Möglichkeit hat, jemandem Schaden zuzufügen.“ Dass der Täter selbst eingesehen habe, ein Risiko für andere zu sein, habe für die Eltern etwas Versöhnliches. Der psychiatrische Sachverständige Carl-Ernst von Schönfeld erläuterte, wie sich aus dem Kind psychisch kranker Eltern der spätere Täter entwickelt habe. Seine Mutter habe sich wegen einer eigenen Schizophrenie nie wirklich um ihn kümmern können. Der Angeklagte sei früh mit Drogen in Kontakt gekommen und bereits 2011 erstmals in einer Psychiatrie gewesen. Die nun angeordnete dauerhafte Unterbringung in einer solchen Einrichtung ist nach Ansicht des Richters „kein Zuckerschlecken“. Erst wenn der Mann nicht mehr gefährlich ist, kann er wieder in die Freiheit entlassen werden.