10.06.2026

Finnland: Was der „Faktencheck“ verschweigt

(IDEA) Wurde Päivi Räsänen vom Obersten Gerichtshof Finnlands gar nicht wegen ihrer biblisch begründeten Aussagen zu praktizierter Homosexualität verurteilt? Diesen Eindruck vermittelt ein „factchecking“ der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Dabei verschweigt der Text selbst entscheidende Tatsachen. Eine Analyse vom Leiter des IDEA-Meinungsressorts, David Wengenroth.

Schon der Zeitpunkt war ungewöhnlich: Als die Deutsche Presse-Agentur (dpa) am 22. April ihren „Faktencheck“ zum Urteil gegen Päivi Räsänen veröffentlichte, war der am 25. März ergangene Richterspruch knapp einen Monat alt. Normalerweise legt die größte deutsche Nachrichtenagentur Wert auf Aktualität. Sie musste also einen wirklich wichtigen Grund dafür haben, sich wieder mit dem Urteil und der Berichterstattung darüber zu beschäftigen – sollte man meinen. In dem Text sucht man diesen wichtigen Grund allerdings vergebens. Die Agentur schreibt: „Der Fall von Päivi Räsänen wird auch in konservativen und christlichen Medien in Deutschland besprochen.“ In Social-Media-Beiträgen werde das Urteil „verkürzt“ und „verfälschend“ wiedergegeben. Es werde „vielfach“ der Eindruck erweckt, Räsänen sei wegen eines Bibelzitats verurteilt worden. Als Beleg führt der „Faktencheck“ aber gerade mal zwei (!) Social-Media-Beiträge an, die diesen falschen Eindruck angeblich erweckt haben sollen. „Vielfach“ sieht anders aus.

Wer „verkürzt“ und „verfälscht“?

Richtig ist: Der Oberste Gerichtshof Finnlands verurteilte Räsänen wegen einer Aussage in ihrer Broschüre „Als Mann und Frau schuf er sie“. Darin hatte sie unter anderem geschrieben, Homosexualität sei eine „Abweichung der psychosexuellen Entwicklung“. Die Richter sahen darin eine strafwürdige Beleidigung Homosexueller. Das wurde von den christlichen und konservativen Medien – unter anderem von IDEA – durchweg genauso berichtet. Auch in den von dpa angeführten Social-Media-Beiträgen wurde nichts anderes behauptet.

Tatsächlich gibt der „Faktencheck“ selbst das Urteil verkürzt und verfälschend wieder. Er erweckt nämlich den Eindruck, Räsänens christliche Überzeugungen hätten keine Rolle gespielt. Das taten sie aber sehr wohl. Die Richter werteten „den starken religiösen Bezugsrahmen“ von Räsänens Aussagen ausdrücklich als erschwerenden Umstand. Er sei „geeignet, die Überzeugungskraft der in der Schrift über Homosexualität aufgestellten Behauptungen und damit mögliche schädliche Auswirkungen insbesondere bei solchen Personen zu verstärken, für die Religion und darauf basierende Auffassungen über Sexualität von Bedeutung sind“. Mit anderen Worten: Wenn Räsänen ihre Äußerungen nicht in einer christlichen Broschüre veröffentlicht hätte, wäre sie womöglich mit einer geringeren oder auch ganz ohne Strafe davongekommen.

Fragwürdige Pauschalisierung

Zumindest fragwürdig ist auch die pauschale Aussage der dpa-„Faktenchecker“, Räsänen habe sich „abfällig über Homosexuelle geäußert“. Dabei verschweigen sie selbst wichtige Fakten: Räsänen gab mit der Einschätzung, Homosexualität sei eine „Abweichung der psychosexuellen Entwicklung“, nicht ihre exklusive Privatmeinung zum Besten, sondern zitierte sie aus einem – wenn auch nach Meinung der Richter veralteten – medizinischen Lehrbuch. Das Gericht bescheinigte ihr sogar, dass sie in der Broschüre „nicht behauptet, dass Homosexualität als sexuelle Orientierung eine eindeutig verwerfliche Eigenschaft oder Identität sei“. Die christliche Politikerin hatte also nicht einfach abfällige Bemerkungen gemacht, sondern sich um Respekt und Sachlichkeit bemüht. Fazit: Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass dieses sogenannte „factchecking“ vor allem das Ziel verfolgte, die Glaubwürdigkeit christlicher Stimmen in der Öffentlichkeit zu diskreditieren.