28.05.2026

Großbritannien: Zensurzonengesetz - Schottische Christin freigesprochen

Rose Docherty hatte vor Abtreibungsklinik Gespräche angeboten

Glasgow/Wien (IDEA) – Im Streit um die Meinungsfreiheit vor Abtreibungskliniken in Großbritannien ist die schottische Christin Rose Docherty freigesprochen worden. Das teilte die Menschenrechtsorganisation ADF International (Wien) mit, die Docherty rechtlich unterstützt. Zum Hintergrund: Die 75-Jährige war im September 2025 festgenommen worden, weil sie in der Nähe einer Klinik in Glasgow Passanten Gespräche angeboten hatte. In Schottland gelten seit September 2024 sogenannte „Schutzzonen“ von 200 Metern um jede Abtreibungseinrichtung oder -klinik, die Belästigung, Einschüchterung und das „Beeinflussen“ von Personen verhindern sollen, die eine Abtreibung durchführen lassen möchten. Docherty war die erste Person, die auf dieser Grundlage verhaftet worden war. Am 27. April sprach der Glasgower Sheriff Court Docherty frei. Der zuständige Sheriff Stuart Reid wies zwei Anklagepunkte der „Beeinflussung“ zurück: Die Anklage habe Dochertys Recht auf freie Meinungsäußerung verletzt. Zudem sei nicht dargelegt worden, welche konkrete Person in der „Schutzzone“ durch ihr Verhalten in strafbarer Weise beeinflusst worden sein soll. Da die Staatsanwaltschaft die einwöchige Berufungsfrist bis zum 5. Mai ungenutzt verstreichen ließ, ist das Urteil rechtskräftig. Laut ADF International handelt es sich um den ersten Freispruch unter dem 2024 in Schottland eingeführten Gesetz über sogenannte Schutzzonen rund um Einrichtungen, in denen Abtreibungen vorgenommen werden.

Festnahme wegen Schild mit Gesprächsangebot

Docherty stand am Tag ihrer Festnahme in der Nähe der Königin-Elisabeth-Universitätskrankenhauses in Glasgow. Sie hatte ein Schild mit der Aufschrift „Coercion is a crime, here to talk, only if you want“ („Nötigung ist ein Verbrechen, ich bin hier, um mit ihnen zu sprechen, wenn Sie wollen“) um den Hals getragen. Wie auf einem Video zu sehen ist, forderten vier Polizisten sie auf, sich zu entfernen. Als sie sich weigerte, wurde sie abgeführt und in eine Zelle gesperrt. Nach Angaben von ADF International sprach sie niemanden an, äußerte sich nicht zum Thema Abtreibung und beteiligte sich nicht an einem Protest. Nach ihrer Festnahme sei sie mehrere Stunden in Gewahrsam gehalten worden. Trotz eines Hinweises auf eine doppelte Hüftprothese habe sie in der Zelle keinen Stuhl erhalten. Es war bereits die zweite Festnahme Dochertys in einer „Schutzzone“. Eine erste Anzeige vom Februar 2025 hatte die Staatsanwaltschaft im August fallen gelassen.

Docherty erwägt rechtliche Schritte gegen Polizei

Docherty begrüßte die Entscheidung. Diese bestätige, „dass das Angebot eines einvernehmlichen Gesprächs auf keiner öffentlichen Straße in Schottland eine Straftat ist – unabhängig davon, ob sich diese Straße in einer ‚Schutzzone‘ befindet oder nicht“. Friedliche Meinungsäußerung, die durch nationales und internationales Recht geschützt sei, könne niemals eine Straftat sein. Docherty fordert, die „Schutzzonen“-Gesetze in Schottland und im gesamten Vereinigten Königreich abzuschaffen. Gemeinsam mit ihrem Rechtsbeistand prüfe sie nun alle Optionen, einschließlich rechtlicher Schritte gegen die Polizei, um eine Wiederholung ihrer Festnahme zu verhindern. Der Rechtsberater von ADF International, Jeremiah Igunnubole, bezeichnete den Ausgang als „Sieg für die Meinungsfreiheit in Schottland und im gesamten Vereinigten Königreich“. Unabhängig davon, ob man Dochertys lebensschützende und christliche Überzeugungen teile, müsse Einigkeit darüber bestehen, „dass das Angebot, mit Menschen in einem öffentlichen Raum zu sprechen, kein Verbrechen ist und niemals als solches behandelt werden darf“.