08.08.2026

ARMENIEN: Prozess gegen Katholikos und sechs Bischöfe – ein Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht der Kirche

AKREF-A/IIRF-D/Tübingen/08.08.2026 - Die Staatsanwaltschaft hat ein Strafverfahren gegen das Oberhaupt der Armenisch-Apostolischen Kirche, Katholikos Karekin und gegen sechs weitere Erzbischöfe und Bischöfe, die Mitglieder des Obersten Geistlichen Rates der Kirche sind, eingeleitet. Den sieben Angeklagten wird vorgeworfen, sich geweigert zu haben, den entlassenen Bischof Gevorg Saroyan wieder in sein Amt einzusetzen, der gegen seine Entlassung geklagt hatte und damit einer gerichtlichen Anordnung nicht Folge geleistet zu haben. Allerdings fallen Klagen abgesetzter Priester nicht in den Zuständigkeitsbereich der Zivilgerichte. Im Falle einer Verurteilung droht den sieben Angeklagten eine Höchststrafe von zwei Jahren Gefängnis. Richter Hakob Manukyan vom erstinstanzlichen Gericht der Region Armavir in Etschmiadsin hat für den Nachmittag des 7. August eine Anhörung zur Vorbereitung der öffentlichen Hauptverhandlung angesetzt. Das Gericht, vor dem das Verfahren stattfinden soll, befindet sich weniger als einen Kilometer vom landesweiten geistlichen und administrativen Zentrum der Armenisch-Apostolischen Kirche.

Der bevorstehende Prozess findet vor dem Hintergrund schwerer Spannungen zwischen der Führung der Armenisch-Apostolischen Kirche und Ministerpräsident Nikol Paschinjan statt. Sowohl Katholikos Karekin als auch Ministerpräsident Paschinjan haben wiederholt den jeweils anderen zum Rücktritt aufgefordert.

Sowohl die Verfassung als auch das Religionsgesetz garantieren die Trennung von Kirche bzw. Religionsgemeinschaften und Staat. Auch Armeniens internationale Menschenrechtsverpflichtungen fordern die Respektierung des Selbstbestimmungsrechts der Religionsgemeinschaften. 

Die Rechtsanwältin Armine Fanyan, die zwei der angeklagten Bischöfe vertritt, erklärte mit Nachdruck, dass alle sieben Angeklagten freigesprochen werden sollten. „Der Prozess ist offensichtlich rechtswidrig“, erklärte sie gegenüber Forum 18.

Auch Isabella Sargsyan von der Eurasia Partnership Foundation äußert ihre Besorgnis über den Prozess. „Der Fall steht von Anfang an nicht im Einklang mit internationalen Standards zur Religions- oder Glaubensfreiheit und verletzt das Selbstbestimmungsrecht religiöser Institutionen“, sagte sie gegenüber Forum 18. „Der Staat darf sich nicht in die Hierarchie religiöser Institutionen einmischen. Klagen ihres Amtes enthobener Priester fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich der Zivilgerichte.“

 

Der einzige bekannte Wehrdienstverweigerer aus Gewissensgründen, der Baptist Davit Nazaretyan verbüßt noch seine zweijährige Haftstrafe bis zum 20. August. Sein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ist anhängig. Der Prozess gegen einen anderen Wehrdienstverweigerer, den Molokanen Ivan Mikhailov wurde immer wieder verschoben und soll nun am 7. Oktober stattfinden. 

Quelle: Forum 18, Oslo (Bericht vom 7. August 2026)

Deutsche Fassung: Arbeitskreis Religionsfreiheit der EAÖ