08.08.2026

Russland: Landesweiter Anstieg willkürlicher Ablehnungen von Anträgen auf zivilen Wehrersatzdienst

AKREF-A/IIRF-D/Tübingen/08.08.2026 - In Russland werden immer mehr Anträge auf zivilen Wehrersatzdienst abgelehnt, auch wenn die Zahl der jungen Männer, die zivilen Wehrersatzdienst leisten, anscheinend im Steigen begriffen ist. Die Ablehnungen erfolgen oft, obwohl die Antragsteller gegenüber den Militärbehörden nachgewiesen haben, dass ihre Glaubensüberzeugungen die Ableistung von Militärdienst ausschließen. „Die Rekrutierungskommissionen liefern nur selten Begründungen für ihre Ablehnungen“, beklagt die Nichtregierungsorganisation Ruf an das Gewissen, die Wehrdienstverweigerer aus Gewissensgründen unterstützt. Die Anfechtung der Entscheidungen vor Verwaltungsgerichten bleibt oft erfolglos. Zeugen Jehovas berichten, dass im Jahr 2025 wesentlich mehr Anträge auf zivilen Wehrersatzdienst abgelehnt als bewilligt wurden. Auch die Anträge von drei Angehörigen von Pfingstkirchen in der westlich des Urals gelegenen udmurtischen Republik wurden abgelehnt, obwohl ihre religiösen Überzeugungen ihnen den Militärdienst verbieten und die Anträge anderer Angehöriger derselben Kirche in früheren Jahren bewilligt worden waren. Die Anfechtung der Entscheidung der Militärbehörden vor einem Verwaltungsgericht blieb erfolglos. Das Gericht folgte in allen Fällen der Argumentation des Militärkommissariats, dass die drei Christen ihre auf ihrem Gewissen beruhenden Glaubensüberzeugungen, die einen Kriegsdienst ausschließen, nicht glaubhaft gemacht hätten. „Egal wie wir argumentierten, egal was wir taten, man sagte uns, es gäbe derzeit keinen zivilen Wehrersatzdienst, es herrsche Kriegsrecht im Land, was allerdings nicht der Wahrheit entspricht, da zu keinem Zeitpunkt Kriegsrecht verhängt wurde. Egal welche Informationen und Beweise wir vorlegten, das Gericht hat nicht einmal zugehört.“ Zwei der drei Mitglieder der Pfingstkirche wurden zu Militäreinheiten verlegt, der dritte wurde aus medizinischen Gründen für untauglich befunden. 

Eine Überprüfung der Entscheidungen der Verwaltungsgerichte über die Anfechtung der Ablehnung der Anträge auf zivilen Wehrersatzdienst durch andere Wehrdienstverweigerer aus Gewissensgründen durch Forum 18 ergab, dass nur wenige positive Entscheidungen ergangen sind. Selbst im Falle einer positiven Entscheidung hebt das Gericht nur die Ablehnung durch die Rekrutierungskommission auf und fordert diese auf, neu über den Antrag zu entscheiden. Die Männer müssen oft wiederholte Anträge auf Wehrersatzdienst stellen und deren Ablehnung vor dem Verwaltungsgericht anfechten, wenn sie fest entschlossen sind, aus Gewissensgründen keinen Militärdienst zu leisten. Wenn die Rekrutierungskommission einen Antrag auf zivilen Wehrersatzdienst ablehnt und der Rekrut nicht erscheint, wenn er einberufen wird, kann er nach Artikel 328 des Strafgesetzbuchs angeklagt werden. Im Fall einer Verurteilung werden hohe Geldstrafen oder in seltenen Fällen auch bis zu 2  Jahre Haft verhängt. 

Quelle: Forum 18, Oslo (Bericht vom 31. Juli 2026)

Deutsche Fassung: Arbeitskreis Religionsfreiheit der EAÖ