08.08.2026
Weltweit: Religionsfreiheit ist kein „Recht der Frommen“
Weltweit gibt es eine „dramatische Fülle“ an Verletzungen der Religionsfreiheit. Dies erklärte der Experte Dr. Heiner Bielefeldt in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Menschenrechte in Berlin.
In der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Menschenrechte zum dritten Bericht der deutschen Bundesregierung zur weltweiten Lage der Religions- und Weltanschauungsfreiheit thematisierten die eingeladenen Sachverständigen in Berlin die Religionsfreiheit in der Welt.
Auf die „dramatische“ Fülle „höchst unterschiedlicher“ Verletzungen von Religionsfreiheit rund um den Globus machte Prof. Dr. Dr. h. c. Heiner Bielefeldt, Professor für Menschenrechte und Menschenrechtspolitik am Institut für Politische Wissenschaft der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, aufmerksam. „Verletzungen der Religionsfreiheit finden in allen Lebensbereichen statt“, erklärte Bielefeldt. Die Religionsfreiheit zu stärken, ergebe nur Sinn, wenn man sie als Menschenrecht begreife. Umgekehrt setze ein volles Verständnis der Menschenrechte den Respekt der Religionsfreiheit voraus. Diese sei sonst „entmenschlicht“. Es wäre fatal, zwischen beiden künstliche Antagonisten zu konstruieren.
Religionsfreiheit ist kein „kein Sakralrecht“
Die Religionsfreiheit sei auch „kein Sakralrecht“ oder „Recht der Frommen“. „Berechtigte sind alle Menschen“, machte der Wissenschaftler klar. Auch die Freiheit, keine Religion auszuüben, gehöre dazu. „Auch bekennende Atheisten können sich auf sie berufen.“ Indem man die Infrastruktur der Menschenrechte stärke, werde der Religionsfreiheit am besten geholfen.
Kein Menschenrecht werde so unmittelbar gefühlt wie die Religionsfreiheit. Und um mit Missverständnissen auszuräumen: Religionsfreiheit ist ein individuelles Menschenrecht auf die freie Ausübung des Glaubens oder auch des Nichtglaubens – und kein Recht der Religionen. Die strikte Durchsetzung von religiösen Normen oder Dogmen – wie die Beschneidung von Frauenrechten im Iran oder die Blasphemiegesetze in Pakistan – hat nichts mit Religionsfreiheit zu tun und verletzt die Menschenrechte.
Schirrmacher: Religion als Teil der Demokratie
Dass Deutschland einen eigenen Bericht zum weltweiten Zustand der Religionsfreiheit vorlege, sei wichtig, sagte Erzbischof Prof. Dr. theol. Dr. phil. Dr. mult. Thomas Schirrmacher. Die darin festgestellten Dinge würden ansonsten nicht öffentlich gemacht. Außenpolitik brauche diese „effektiven Informationen“. Religion und Weltanschauung sind „konstitutiv für das Menschsein“, für unsere innersten Überzeugungen, unsere Identität, so der Schirrmacher. Das gelte für Muslime wie für Humanisten.
In Deutschland herrsche zwar eine Trennung von Religion und Staat, aber Religion und Politik ließen sich nicht trennen. Religion sei Teil der Demokratie. Die Religionsfreiheit durchziehe auch sämtliche Menschenrechte. „Ich kann die Thematik nicht herausnehmen.“ Immer müsse man auf die hinter einer individuellen Entscheidung liegende weltanschauliche Motivation eingehen. Kaum ein Menschenrecht werde individuell „so unmittelbar gefühlt“.
Verfolgung von Christen
Der Philosoph und Politologe Mag. Dr. Christian Machek mahnte, neben der berechtigten Beschäftigung mit den Phänomenen des Antisemitismus oder der Islamophobie die Verfolgung von Christen nicht zu vergessen und kritisierte, die Bundesregierung müsse die richtigen Prioritäten setzen. Die weltweit meist verfolgte Religion sei das Christentum. Dieser Aspekt fehle aber in dem Bericht.
Weltweit solle man anderen Religionen und Wertvorstellungen mit Respekt, nicht belehrend, begegnen. „Der Säkularismus kann nicht die alleinige Norm sein. 85 Prozent der Menschen bekennen sich irgendwie.“ Wichtig sei, in einen Dialog zu treten.
Ausführlicher Bericht der Anhörung zum „Dritten Bericht der Bundesregierung zur weltweiten Lage der Religions- und Weltanschauungsfreiheit“: Link