04.08.2020
Weltweit: 30 Jahre „Kairoer Erklärung“
Ein trauriger Tag für die Menschenrechte Lessenthin: Erklärung der Menschenrechte im Islam lehnt Rechtsgleichheit ab
Frankfurt am Main (idea) – Am 5. August 1990 wurde die „Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam“ unterzeichnet. Das 30-jährige Jubiläum ist aus Sicht des Vorstandssprechers der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM/Frankfurt am Main), Martin Lessenthin, ein trauriger Tag für die Menschenrechte. Die Konferenz der „Organisation Islamischer Staaten“ – heute Organisation für Islamische Kooperation (OIC) – hatte diese Erklärung im Jahr 1990 beschlossen. Bis heute hätten 55 der 57 OIC-Staaten die Erklärung durch ihre Außenminister unterzeichnet, sagte Lessenthin der Evangelischen Nachrichtenagentur idea. Darunter seien Ägypten, Iran, Pakistan und die Türkei. Unter dem Schutz der islamischen Scharia legitimiere die Kairoer Erklärung Praktiken, die die Integrität und Würde des menschlichen Wesens angriffen. Das betreffe vor allem Frauen und Nichtmuslime. Aus der generellen Vorrangstellung der Scharia in der Erklärung und dem Schweigen zur vollen Rechtsgleichheit der Frau sowie zur negativen Religionsfreiheit werde deutlich, dass eine konsequente Gleichberechtigung von Menschen muslimischen Glaubens und Nichtmuslimen sowie von Männern und Frauen nach der Kairoer Erklärung ausgeschlossen sei.
Was „Kairoer Erklärung“ und „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ unterscheidet
Doch gemäß der 1948 von der UN verabschiedeten „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ gelten Menschenrechte universell, betonte Lessenthin. Sie seien für alle gleich und frei von religiösen Vorschriften wie der Scharia. Doch anhand der Kairoer „Menschenrechtserklärung“ müssten sich Frauen im Islam in vielen Ländern unterordnen und ihre sexuelle Selbstbestimmung werde infrage gestellt. Bis heute hielten die Unterzeichner der Kairoer Erklärung an den dort festgeschriebenen Inhalten fest. Sie orientierten sich beispielsweise bei Abstimmungen im Rahmen des UN-Menschenrechtsrat oder in der UN-Frauenkommission an ihr, obwohl sie an vielen Stellen Widersprüche zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte aufweise.
Einen ausführlichen Artikel lesen Sie in der Idea