05.01.2021

Indien: Hindu-Zeremonie vor katholischer Kirche

Polizei beachtet Beschwerde über Hindu-Zeremonie in katholischer Kirche nicht. Auf dem Gelände der katholischen Kirche in Sancoale, Goa, wurde eine Pudscha abgehalten, eine wichtige hinduistische Zeremonie zur Verehrung eines Gottes. In seiner Beschwerde beruft sich der Gemeindepfarrer auf das Strafgesetzbuch, das vorsätzliche und schädliche Handlungen verbietet, die die religiösen Gefühle einer Gruppe beleidigen sollen.

AKREF/Tübingen/Mumbai/in 04.01.2021.  Wie Nirmala Carvalho von AsiaNews berichtet, wurde eine Pudscha auf dem Gelände einer katholischen Kirche in Sancoale, Goa, gefeiert, wo die Fassade der alten Kirche noch existiert. Die religiöse Zeremonie ist eine hingebungsvolle Huldigung an eine Hindu-Gottheit.

"Vor der Facssade der alten Kirche begann heute um 16 Uhr eine Gruppe von etwa 25 Personen eine hinduistische Pooja durchzuführen. Dahinter befindet sich eine Kapelle, in der die Sonntagsmessen gefeiert werden", sagte der Pfarrer der Gemeinde, Pater Luis Alvares, gegenüber AsiaNews.

"Dies ist ein Kulturdenkmal und ein religiöser Ort. Ich war mit meinen Gemeindemitgliedern anwesend", erklärte der Geistliche. "Wir riefen die Polizei, die sie (die Hindu-Anhänger) bat, für die Pooja an einen anderen Ort zu gehen. Wir reichten eine Beschwerde bei der Polizei ein."

"Heute, am Erscheinungsfest, haben wir um 18.30 Uhr bei Kerzenlicht den Gebetsgottesdienst gefeiert und für den Frieden gebetet", so Pater Luis Alvares gegenüber AsiaNews. "Fast 2.000 Menschen waren anwesend (alle mit Masken und notwendigem Abstand)." "Die Pudscha wurde letzten Mittwoch abgehalten, aber die Polizei hat unsere Beschwerde noch nicht registriert."

Der Pfarrer von Sancoale stellte fest, dass auf dem "Grundstück Grundbuch No. 266/2 des Dorfes Sancoale die Fassadenteil der alten Kirche steht. Das besagte Grundstück ist rechtmäßig und unangefochten im Besitz, im Eigentum und in der Verfügungsgewalt der 'Fabrica of Church of Sancoale'."

„Die Fassade, die sich auf dem besagten Grundstück befindet, wurde vom Directorate of Archives and Archaeology, Government of Goa, zum 'Protected Monument' (geschütztes Denkmal) erklärt, mit dem Eigentumsstatus ‚privat', der der 'Church of Sancoale' gehört."  Auf demselben Grundstück befindet sich auch die Kapelle "Our Lady of Health", in der regelmäßig katholische religiöse Zeremonien wie die Heilige Messe, Litanei und Rosenkränze stattfinden.

In seinem Beschwerdebrief forderte der Pfarrer die Polizei auf, sofort Kenntnis von der Straftat zu nehmen und unverzüglich zu handeln, um einen First Information Report (FIR) zu registrieren und anschließend nach Kapitel XII der Strafprozessordnung von 1973 zu ermitteln, um weiteren Schaden und Gewalt gegen die katholische Gemeinde im Allgemeinen zu verhindern.

Nach vier Tagen hat die Polizei jedoch noch keine Anzeige erstattet und es versäumt, den Beschwerdebrief des Pfarrers zu berücksichtigen.

South Goa Police Superintendent Pankaj Singh sagte zu seiner Verteidigung, die Polizei hätten noch keine FIR registriert, weil sie die Angelegenheit noch untersuchen.

In seiner Beschwerde zitierte Pater Luis Alvares die verschiedenen Straftaten, die unter den Paragraphen 153 (A und B), 295 (A), 440, 426, 447, 506 (ii), 505 (2 und 3), 509 bzw. Paragraphen 34 und/oder 120 B des Indischen Strafgesetzbuches (IPC) anklagbar, nicht kautionsfähig und strafbar sind.

Der Pfarrer von Sancoale forderte die Polizei von Verna außerdem auf, die Straftaten sofort zur Kenntnis zu nehmen und ein FIR zu registrieren, sowie Maßnahmen zu ergreifen, um weitere Schäden und kommunale Gewalt nach Artikel 153 (A) des IPC zu verhindern, der die "Förderung von Feindschaft zwischen verschiedenen Gruppen aufgrund von Religion, Rasse, Geburtsort, Wohnort, Sprache usw." zum Gegenstand hat.

Zu den Straftaten gehören vorsätzliche und böswillige Handlungen nach Artikel 295 (A), die darauf abzielen, die religiösen Gefühle einer Klasse zu verletzen, indem ihre Religion oder religiösen Überzeugungen beleidigt werden.

Kriminelle Einschüchterung, Beleidigung und Belästigung sowie deren Strafen sind in den Abschnitten 504, 505, 506, 507, 508, 509 und 510 des IPC definier