18.11.2020

Deutschland: Durchsuchung bei christlicher Imbissbetreiberin war rechtswidrig

Landgericht: Das Aufhängen von Bibelzitaten war keine Volksverhetzung

Berlin (idea) – Die Hausdurchsuchung in dem Restaurant „Ixthys“ (Altgriechisch: Fisch), das die Christin Young-Ai Park in Berlin-Schöneberg betreibt, war rechtswidrig. Das geht aus einem Beschluss des Landgerichts Berlin hervor. Hintergrund: Die Staatsanwaltschaft hatte im Juli gegen die gebürtige Koreanerin ein Ermittlungsverfahren wegen Volksverhetzung eingeleitet. Grund ist ein Bibelzitat, das die 71-Jährige im Lokal aufgehängt hatte. Auf einer Stoffbahn, die von außen sichtbar im Schaufenster angebracht war, zitierte sie sieben Verse aus 3. Mose 18, in denen unter anderem die Passagen enthalten waren: „Einem Mann sollst du nicht beiliegen, wie man einem Weib beiliegt; Greuel ist dies (...) jeder, der eines von allen diesen Greueln tut – die Person, die sie tut, sollen ausgetilgt werden aus der Mitte ihres Volkes.“ Das Amtsgericht Tiergarten hatte die Durchsuchung des Lokals angeordnet. Zur Begründung erklärte es, Park habe durch die Auswahl des Bibelzitats gezielt „ihre homophobe und menschenfeindliche Haltung“ zum Ausdruck gebracht. Bei der Durchsuchung wurde die Stoffbahn beschlagnahmt. Parks Anwalt Hermann Frank (Chemnitz) reichte gegen die Durchsuchung eine Beschwerde ein, der das Landgericht nun stattgegeben hat. In dem Beschluss des Gerichts heißt es, Park habe durch das Aufhängen der Bibelzitate nicht den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt. Sie habe auf diese Weise ihre christlichen Überzeugungen ausgedrückt. Auch wenn ihre Ansichten „insbesondere in Bezug auf den Umgang mit Homosexualität“ als „nicht mehr zeitgemäß“ angesehen werden könnten, sei ihr Verhalten von der Religions- und Meinungsfreiheit gedeckt.

Ermittlungsverfahren könnte bald eingestellt werden

Wie außerdem aus dem Beschluss hervorgeht, hält auch die Staatsanwaltschaft die Hausdurchsuchung mittlerweile nicht mehr für gerechtfertigt. Die Anklagebehörde sei „nach erneuter Überprüfung der Sach- und Rechtslage“ zu der Einschätzung gelangt, dass kein Fall von Volksverhetzung vorliege. Vor diesem Hintergrund sei damit zu rechnen, dass das Ermittlungsverfahren bald eingestellt werde, erklärte Frank gegenüber der Evangelischen Nachrichtenagentur idea. Er habe bei der Staatsanwaltschaft einen entsprechenden Antrag gestellt.