24.07.2003

Indien: Christen verlieren Einspruch gegen Anti-Bekehrungsgesetz

21. Juli 2003 (Compass Direct/OG) -- Das Oberste Zivilgericht in Gujarat hat Anträge des All India Christian Council (AICC), die Maßnahmen gegen die sehr kontrovers diskutierte Anti-Bekehrungs-Vorlage des Staates Gujarat fordern, mit der Begründung abgelehnt, dass die Eingaben verfrüht seien. Am 30. Juni hat der Generalanwalt S. N. Shelat vor dem Gericht argumentiert, daß die Regierung des Bundesstaates bis jetzt noch keine Bekanntmachung des Gesetzes in der offiziellen Zeitung vorgenommen hat. Dies sei ein Schritt, der notwendig ist, um das Gesetz in Kraft zu setzen. Das neue Gesetz sieht vor, daß eine Einzelperson, die zu einer anderen Religion wechseln will, vorher die Zustimmung des Bezirksrichters einholen muss und setzt schwere Geldstrafen und Gefängnisstrafen aus, sowohl für die Bekehrenden als auch für die Bekehrten. Die Buddha Gaya Mahabodhi Vihar, eine buddhistische Organisation, unterstützt den AICC-Einspruch. Etwa 55.000 Dalits (Unberührbare) haben schriftlich erklärt, daß sie bereit sind, ungeachtet des Gesetzes, freiwillig zum Buddhismus überzutreten.