06.07.2007
Malaysia: Islamisierung bedroht Religionsfreiheit
Kuala Lumpur)Malaysia, 23.06.2007 (idea) Religiöse Minderheiten im überwiegend
muslimischen Malaysia fürchten um ihre Religionsfreiheit. In einer Protestnote hat der
Malaysische Konsultativrat - eine Vertretung von Buddhisten, Christen, Hindus, Sikhs und
Taoisten - seine Stimme gegen eine weitere Islamisierung erhoben. Sie stelle die Verfassung
in Frage.
So würden Muslime am Religionswechsel gehindert und Konvertiten gegen ihren Willen
weiter als Muslime behandelt. Sie müssten sich den islamischen Scharia-Religionsgerichten
unterwerfen. Manche würden zur Umerziehung in sogenannte Rehabilitationslager gesteckt.
Seit 2001 ist der südostasiatische Vielvölkerstaat Malaysia offiziell ein islamisches Land; es
galt bisher als eines der gemäßigsten. Von den 25 Millionen Einwohnern sind rund 60
Prozent Muslime, 20 Prozent Buddhisten, 10 Prozent Christen, 6,3 Prozent Hindus und der
Rest Anhänger chinesischer Religionen. Der größte Teil der Bevölkerung besteht aus
Malayen, die von Gesetzes wegen Muslime sind; Bürger indischer oder chinesischer
Abstammung sind Hindus, Christen, Sikhs und Taoisten.
Christin an Scharia-Gericht verwiesen
Die Protestnote nimmt Bezug auf den Fall der zum Christentum konvertierten Ex-Muslimin
Lina Joy. Die 43-Jährige, die sich 1998 taufen ließ, hatte erfolglos beantragt, dass ihr
Religionswechsel staatlich anerkannt und ihre neue Religionszugehörigkeit im
Personalausweis eingetragen werde, weil sie heiraten wollte. Ihren früheren Namen Azlina
Jailani, der sie als Muslimin kenntlich machte, hatte sie bereits abgelegt. Doch verwies sie der
Bundesgerichtshof als höchste Instanz an die islamischen Religionsgerichte. Diese verurteilen
"Abtrünnige" vom Islam zu Haftstrafen.
Grundrechte beschnitten
Mit scharfen Worten haben die Christliche Föderation und die Evangelische Allianz
Malaysias die Behandlung religiöser Minderheiten kritisiert. Wie der Vorsitzende der
Föderation, der katholische Bischof Paul Tan Chee Ing, feststellt, beschneide die
Entscheidung des Bundesgerichts das Grundrecht auf freie Religionsausübung, das in der
Verfassung verankert sei. Mit wachsender Sorge beobachte man, dass die Justiz immer
weniger ihren Auftrag erfülle, die Religionsfreiheit aller Bürger zu schützen. Die Föderation
stehe für ein multikulturelles und multireligiöses Malaysia ein.
Konvertiten können nicht heiraten
Die Evangelische Allianz verweist ebenfalls auf die in der Verfassung verankerte
Religionsfreiheit. Jeder Bürger habe das Recht, seinen Glauben ohne Zwang oder
Einmischung des Staates auszuleben. Es sei nicht nachzuvollziehen, dass frühere Muslime,
die Christen geworden sind, sich weiter Scharia-Gerichten unterwerfen müssten. Konvertiten
würden die vollen Bürgerechte vorenthalten. Sie würden in einer Religion gefangen gehalten,
die sie bereits abgelegt hätten. Sie könnten nicht mehr heiraten, Kinder erziehen und gemäß
des Glaubens ihrer Wahl leben. Schon seit den achtziger Jahren erlebe Malaysia einen
Prozess der Islamisierung.