02.03.2007

Pakistan: Christin wegen Beleidigung des Propheten Mohammed vor Gericht

Gerichtsort wurde verlegt – Ehemann und fünf Kinder sind untergetaucht

Pakistan: Christin wegen Beleidigung des Propheten Mohammed vor Gericht

Gerichtsort wurde verlegt – Ehemann und fünf Kinder sind untergetaucht

ISTANBUL, 19. Februar 2007 - In Pakistan steht eine Christin wegen Beleidigung des Islam vor Gericht. Martha Bibi Masih wurde am 23. Januar 2007 verhaftet, nachdem eine aufgebrachte Gruppe ihr Haus in Kot Nanka Singh gestürmt hatte, berichtete die
Menschenrechtsorganisation CLAAS. Um gewalttätige Demonstrationen zu verhindern, wurde der Gerichtsort verlegt. Während eines Streites mit einer Nachbarin soll die Christin
den Propheten Mohammed beleidigt haben. Ihr Ehemann und ihre fünf Kinder sind
untergetaucht, um Vergeltungsangriffen zu entgehen. Ihr Mann, Boota Masih, sagte gegenüber der Menschenrechtsorganisation CLAAS, seine Frau sei zu einer Baustelle in der Nähe der Moschee gegangen, um Material zurückzuholen, das sie den Bauarbeitern
ausgeliehen hatte. Sie bat die Männer, für sie die Bambusstöcke und Hölzer aus der Moschee zu holen – die sie als Christin nicht betreten durfte. Niemand habe ihr geholfen. Auch eine
Ladenbesitzerin lehnte ihre Bitte ab. Es kam zu einem Wortgefecht. Später erzählte die Ladeninhaberin ihrem Mann, Muhammad Ramzah, Martha habe den Propheten verflucht. Der Mann verbreitete den Blasphemievorwurf in der Nachbarschaft und kam mit einer
aufgebrachten Gruppe zum Haus der Masihs. Martha hatte sich bereits bei einem Nachbarn
versteckt. Nachdem sich die Gruppe zerstreut hatte und die Christin das Haus des Nachbarn verlassen hatte, wurde sie von der Polizei festgenommen. Ein Freund des Ehemannes der
Ladenbesitzerin hatte die Christin nach Paragraph 295-C wegen Schändung des Propheten
Mohammed angezeigt. „Der Kläger war bei dem Geschehen selbst nicht anwesend", sagte Marthas Verteidiger, Ezra Shujat, gegenüber dem Informationsdienst Compass Direct. Der für Blasphemievorwürfe zuständige Polizeisuperintendent habe die Anzeige ohne weitere
Ermittlungen unterschrieben. Auch habe die Polizei die Christin pakistanischen Zeitungen gegenüber als schuldig dargestellt.
Hintergrund:
In Pakistan sieht der Strafrechtsparagraf 295-C für die Schändung Mohammeds die Todesstrafe vor. Todesurteile sind von höheren Instanzen bislang immer aufgehoben worden,
doch mindestens 23 Personen, die man der Blasphemie verdächtigt hatte, wurden schon ermordet. Das Blasphemiegesetz werde vor allem von Muslimen gebraucht, um Christen und
andere religiöse Minderheiten unter Druck zu setzen. Von den 165 Millionen Einwohnern Pakistans gehören 96 Prozent dem Islam an, zwei Prozent sind Christen und 1,5 Prozent
Hindus.
Compass Direct/OpenDoors