28.05.2007

Schweiz: Bischof Bürcher zur Diskussion um den Bau von Minaretten in der Schweiz

Einhaltung des Gesetzes und Wahrung des Religionsfriedens als<br />Grundvoraussetzung

Schweiz: Bischof Bürcher zur Diskussion um den Bau von Minaretten in der Schweiz

Einhaltung des Gesetzes und Wahrung des Religionsfriedens als
Grundvoraussetzung

FRIBOURG, 3. Mai 2007 (ZENIT.org).- Wir veröffentlichen die Erklärung zur Diskussion um
den Bau von Minaretten in der Schweiz, die der Weihbischof von Lausanne, Genf und Freiburg,
Pierre Bürcher, als Präsident der „Arbeitsgruppe Islam“ der Schweizer Bischofskonferenz am
Mittwoch veröffentlichen ließ.
Der Minarette ist ein Moscheeturm, von dessen Brüstung aus der Muezzin die Muslime fünf
Mal am Tag zum Gebet ruft.
* * *
Minarette, ja oder nein? Die Frage erweckt in der Bevölkerung verschiedenste Assoziationen:
Ausschluss, Angst, Provokation, Diskriminierung, Fremdenfeindlichkeit, aber auch Respekt,
Legalität und Koexistenz.
Soll der Bau von Minaretten in der Schweiz verboten oder erlaubt werden? Diese Frage und die
Antwort darauf sind komplexer, als man auf den ersten Blick meinen könnte. Die Angst ist ein
schlechter Ratgeber, und die Koexistenz hat ihre Grenzen. Eine knappe Antwort lautet: Der Bau
eines Minaretts soll erlaubt sein, wenn er in allen Punkten mit den Gesetzen in Einklang steht;
er soll verboten sein, wenn mit dem Bau offensichtlich oder unterschwellig Ziele verfolgt
werden, die den Religionsfrieden in der Schweiz gefährden können.
Ein Minarett ist kein zwingender Bestandteil der Moschee. Es gibt viele Moscheen ohne
Minarett. Zudem nützt es wenig, gegen den Bau eines Minaretts zu kämpfen, ohne zu wissen,
welche Aktivitäten in der Moschee angeboten werden. In einer Moschee kann es neben den
Gebetsräumen auch eine Bibliothek, ein Büro für den Imam, eine Cafeteria, Schulungsräume
und Läden, z.B. eine Metzgerei, geben. In der Schweiz ist der Legalität und der Kontrolle der
Aktivitäten einer Moschee mehr Gewicht beizumessen, als der Frage, ob der Bau eines
Minaretts angebracht ist oder nicht. Vor allem dann, wenn das Minarett stumm bleiben soll und
damit nicht dem Aufruf zum Gebet dienen kann. Zur Erinnerung: In vielen Ländern mit
muslimischer Mehrheit haben die Kirchen keinen Kirchturm.
Weder Feldzug gegen die Minarette, noch uneingeschränkte Hinnahme der inneren Organisation
der Moscheen in der Schweiz! Die Arbeitsgruppe Islam der SBK stellt sich nicht gegen den Bau
von Minaretten, sondern lädt alle Beteiligten ein, die entsprechenden Gesetze zu befolgen und
die Abklärungen mit Ernsthaftigkeit zu treffen.
[Die „Arbeitsgruppe Islam“ (AGI) wurde 2001 von der Schweizer Bischofskonferenz (SBK)
geschaffen und hat die Förderung des interreligiösen Dialogs im Geist des Zweiten Vatikanums
zum Ziel.]
ZG07050301