02.10.2007
Großbritannien: Sexuelle Orientierung und Religionsfreiheit
AKREF/JJ - 21.09.2007 Die von noch vor Beginn der Selbstverwaltung in Nordirland von der
Britischen Regierung verfügten "Bestimmungen über sexuelle Orientierung" ("Sexual
Orientation Regulations", kurz "SORs") traten am 1. Januar 2007 in Nordirland in Kraft.
Ähnliche Regelungen traten am 30. April in England, Wales und Schottland in Kraft. Das
"Christliche Institut" (www.christian.org.uk) sorgte für eine Überprüfung der nordirischen
"SORs" durch das Höchstgericht in Belfast. An den High Court in Belfast wurde die Frage
gerichtet, ob die nordirischen Bestimmungen über sexuelle Orientierung die Religionsfreiheit
unangemessen einschränken und dadurch das Menschenrechtsgesetz verletzen. Von Anfang an
war klar, dass das Ergebnis dieser gerichtlichen Überprüfung auch als Präzedenzfall1) für die
Anfechtung der England, Schottland und Wales geltenden SORs dienen würde.
AKTUELLES
Die gerichtliche Überprüfung erfüllte zwar nicht alle Hoffnungen der christlichen Kreise, hat
jedoch zu einer wesentlichen Verbesserungen geführt. Die SORs werden zwar nicht
zurückgenommen und Christen haben nicht automatisch ein Recht ihrem Gewissen zu folgen
und Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung bestimmte Dienstleistungen zu verweigern
(relevant unter anderem bei der Adoption von Kindern durch gleichgeschlechtliche Paare).
Dennoch wurden die SORs dahingehend eingeschränkt, dass sie nicht mehr für Schullehrpläne
und auch nicht für alle Aktivitäten religiöser Gruppen gelten, die Gelder aus öffentlichen
Mitteln erhalten. Die wesentlichste Änderung ist jedoch, dass die Bestimmungen über
"Belästigung" ("harassment" ist ein sehr weit interpretierbarer Begriff) aufgehoben wurden, um
das Recht auf freie Meinungsäußerung zu wahren. Diese jetzt aufgehobenen Bestimmungen
hätten es ermöglicht, Christen vor Gericht zu bringen, wenn sie ihre Meinung äußern, dass
praktizierte Homosexualität unmoralisch ist. Für den Fall von Gewissenskonflikten empfiehlt
das Höchstgericht den Präzedenzfall1) Brockie aus Kanada heranzuziehen, in dem es einem
christlichen Drucker gestattet wurde, den Druck von Materialien zu verweigern, die seinen
wesentlichen religiösen Überzeugungen widersprechen.
Bestimmungen über "Belästigung" in England, Schottland und Wales
Die britische Regierung hält derzeit Konsultationen ab, ob derartige Bestimmungen in den
neuen Gesetzesentwurf für das Einheitliche Gleichheitsgesetz aufgenommen werden sollen.
Durch dieses Gesetz sollen die über einen Zeitraum von 40 Jahren gewachsenen gesetzlichen
Regelungen über Vorurteile aufgrund von Rasse, Geschlecht, Behinderung etc. in einem
einzigen Gesetz zusammengefasst und somit vereinfacht werden. Die Entscheidung des
nordirischen Höchstgerichts, die Bestimmungen über "Belästigung" aufzuheben, sollten eine
große Hilfe sein, um derartige Bestimmungen in den übrigen Teilen des Vereinigten
Königreichs zu verhindern. Die Anglikanische Kirche hat sich deutlich gegen solche
Bestimmungen ausgesprochen, um zu verhindern, dass Christen und auch Angehörige anderer
Religionen wegen des öffentlichen Bekenntnisses zu ihren Überzeugungen vor Gericht
kommen.
Quelle: Kommission für Religionsfreiheit der Weltweiten Evangelischen Allianz (WEA-RLC)
1) Anmerkung des Übersetzers zum britischen Rechtssystem: Zum Unterschied zum
kontinentaleuropäischen Rechtssystem mit fast ausschließlich kodifiziertem Recht ( =
geschriebene Gesetze), beruht das britische und auch das amerikanische Recht zu einem
erheblichen Teil auf Präzedenzfällen, also früheren gerichtlichen Entscheidungen.
Präzedenzfälle gelten als bindend (werden auch als "authority" bezeichnet). Es ist üblich, dass
auch in England Präzedenzfälle aus anderen Teilen des Commonwealth, wie in diesem Fall aus
Kanada und umgekehrt in den USA Präzedenzfälle aus England, zitiert werden, die teilweise auf
Zeiten lang vor der Gründung der USA zurückgehen.