05.10.2007

Schweiz: Verwaltungsgericht St. Gallen stellt Grundrechte über religiöse Tradition


St. Gallen, 2.9.07 (Kipa) Ein 46-jähriger Türke ist aus der Schweiz ausgewiesen worden, weil
er seine Tochter zwangsverheiratet hat. Eine Zwangsheirat lasse sich nicht mit den in der
Schweiz geltenden Grundwerten vereinbaren, entschied das Verwaltungsgericht des Kantons St.
Gallen am Mittwoch, 29. August. Damit erklärte das Gericht die Ausweisung des Mannes für
rechtmäßig und stellte die Grundrechte über die religiöse Tradition.
Der 46-jährige Türke, der mit seiner Familie seit 26 Jahren in der Schweiz lebt, hatte im
Frühjahr 2006 seine älteste Tochter zwangsverheiratet. Diese flüchtete sich nach
Todesdrohungen im Mai 2006 zur Polizei. Der Vater sowie der Ehemann wurden umgehend aus
der Schweiz verwiesen. Das St. Galler Kantonsverwaltungsgericht hat mit seinem Urteil vom
29. August die Rechtmäßigkeit der Ausweisung bestätigt.
Lasse sich das Verhalten eines niedergelassenen Ausländers mit den in der Schweiz geltenden
freiheitlichen Grundwerten, namentlich dem Recht auf Gleichstellung von Mann und Frau, dem
Anspruch auf freie Meinungsäußerung sowie dem Recht auf Selbstbestimmung des
Individuums, nicht vereinbaren, erweise sich die Ausweisung als rechtmäßig, obwohl sich der
Ausländer während rund 26 Jahren in der Schweiz aufgehalten habe, heißt es in dem Urteil.
Auch die mangelnden Sprachkenntnisse und die langjährige Arbeitslosigkeit seien ein
Indiz für die mangelnde Integration des Türken. Wie die Zürcher "Sonntagszeitung" am 2.
September berichtete, könne der Vater für die Zwangsheirat, die in der Türkei stattgefunden
habe, in der Schweiz strafrechtlich kaum belangt werden.
(kipa/ag/ak)