05.09.2007

Russland: Erfolg für Pastor vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte


3. August / AKREF/JJ Pastor Petr Barankewitsch von der evangelikalen Gemeinde "Gnade
Christi" hatte eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingebracht,
nachdem die Behörden die Abhaltung öffentlicher Gottesdienste in einem Park in Chekhov
(Region Moskau) verboten hatten. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied
einstimmig, dass die russischen Behörden dadurch Artikel 11 (Versammlungs- und
Vereinigungsfreiheit) in Verbindung mit Artikel 9 (Gedanken-, Gewissens- und
Religionsfreiheit) der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und
Grundfreiheiten verletzt hatten. Bereits im Oktober 2006 hatte der Europäische Gerichtshof für
Menschenrechte unter Berufung auf dieselben Art ikel der Europäischen
Menschenrechtskonvention zu Gunsten der Heilsarmee entschieden. Ihr war die Registrierung
durch das zuständige Moskauer Bezirksgericht entzogen worden. In der Begründung wurde die
Heilsarmee als "paramilitärische Formation" eingestuft. Bisher haben die russischen Behörden
zwar die vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte geforderte Entschädigung an die
Heilsarmee gezahlt, das Urteil aber noch nicht aufgehoben. Dies wird jetzt von den Anwälten
des Moskauer Zweiges der Heilsarmee beim Obersten Gerichtshof beantragt.
Quelle: Forum 18 News Service, Oslo