10.01.2008

Türkei: Autopsieberichte der Malatya-Opfer jetzt einsehbar

Ermittlungen der Staatsanwaltschaft bislang unbefriedigend

Türkei: Autopsieberichte der Malatya-Opfer jetzt einsehbar

Ermittlungen der Staatsanwaltschaft bislang unbefriedigend

(BQ49/Bonn, 22.12.2007) Durch den vor wenigen Wochen begonnenen Prozess gegen die
Mörder der im April in Malatya umgebrachten drei Christen sind durch die den Anwälten
übergebenen Akten auch die Autopsieberichte der Getöteten nicht zuletzt für die
Hinterbliebenen einsehbar. Man kann diese wie folgt kurz zusammenfassen:
Autopsieberichte
Tilmann Geske habe insgesamt 16 Stichwunden erlitten, hauptsächlich im Bereich des
Oberkörpers. Davon seien 5 tödlich gewesen, insbesondere die durch das Aufschlitzen der
Kehle verursachte Wunde. Necati Aydin habe insgesamt 6 Stichwunden erlitten, hauptsächlich
an Vorder- und Rückseite seines Halses. Davon seien 2 tödlich gewesen, auch hier insbesondere
die durch das Aufschlitzen der Kehle verursachte Wunde. Zudem habe es klare Anzeichen dafür
gegeben, dass man zuvor versucht habe, Aydin mit einem Seil zu strangulieren. Ugur Yuksel
habe insgesamt 14 Stichwunden an seinem gesamten Körper erlitten. Davon seien 5 tödlich
gewesen. Seine Kehle sei ebenfalls aufgeschlitzt worden.
Bei allen Opfern seien zudem Verletzungen im Gesicht festgestellt worden, die auf Schläge
zurückzuführen seien. Alle drei seien maßgeblich durch innere und äußere Blutungen der
zugefügten Stichwunden gestorben. Bei Necati Aydin sei Erstickung eine zusätzliche
Todesursache gewesen. Gliedmaße oder Körperteile im Gesicht oder Intimbereich seien nicht
abgetrennt worden.
Aktuelle Situation
Bei der Prozesseröffnung am 23.11.2007 hat der Staatsanwalt für die fünf Haupttäter jeweils
dreimalig lebenslängliche Freiheitsstrafe gefordert. Zwei weitere sich nicht in
Untersuchungshaft befindende Angeklagte sind der Beihilfe zur Tat einer terroristischen
Organisation angeklagt worden. Da die Morde geplant waren, wird den Tätern vom Staatsanwalt
die Gründung einer terroristischen Vereinigung zur Last gelegt.
Die Hinterbliebenen der Opfer werden von insgesamt zwanzig Top-Anwälten für
Menschenrecht und Strafrecht vertreten, geleitet von einem Rechtsanwalt, mit dem die Allianz
der Protestantischen Kirchen der Türkei seit Jahren vertrauensvoll zusammenarbeitet. Die
Juristen sind keine Christen, aber sie kämpfen freiwillig mit den Christen der Türkei zusammen
gegen das, was auch sie als enorme Ungerechtigkeit ansehen. Die Anwälte stellen ihre Dienste
kostenlos zur Verfügung. Zugleich sind die darüber hinaus anfallenden nicht geringen
Zusatzkosten für die Kirche in der Türkei eine finanzielle Herausforderung.
Der erste Verhandlungstag sowie die Prozessakte legen den Verdacht nahe, dass die Behörden
die Tat nach Möglichkeit als Einzelfall abhandeln wollten, der von einer Gruppe von Männern
ausgeführt worden sei, die ihrerseits von den Christen durch „widerwärtige missionarische
Aktivitäten und Beleidigung des Islams sowie nationaler Werte“ provoziert worden sei. Dies
kommt nicht zuletzt darin zum Ausdruck, dass umfangreiches Material von den Festplatten der
Computer der Ermordeten in die Prozessakte gelangte. Dass man in der Akte z.B. auch die
kompletten Seminarunterlagen eines Ehe-Kurses gefunden habe, sei noch das geringste
Problem, so einer der Angehörigen. Viel schlimmer sei, dass man neben den Namen und
Adressen von Christen in der ganzen Türkei auch viele Kontaktdaten von interessierten
Muslimen den Prozessunterlagen beigefügt habe.
Zudem gibt es eine Anzahl von Hinweisen darauf, dass man Verbindungen zu Hintermännern
nicht ordnungsgemäß untersucht hat und Dinge vertuscht (vgl. dazu die Aussagen von
Rechtsanwalt Orhan Kemal Cengiz in BQ 48).
So bitten die türkischen Christen um Gebet, dass in dem Prozess Gerechtigkeit geschieht und
dabei auch die „Köpfe und Hände hinter den Tätern“ aufgespürt werden, und dass die
ermordeten Glaubensbrüder ebenso wie andere Christen in der Türkei vor Lügen und
Verleumdungen geschützt werden.