04.07.2008

Russland: Grundlegende Entscheidung des Obersten Gerichtshofs zugunsten einer Sonntagsschule der Methodisten

AKREF/JJ/ - 4.7.2008 - Am 10. Juni entschied der russische Oberste Gerichtshof, dass die Verfügung des Landgerichts Smolensk, durch die eine örtliche Kirchengemeinde der Methodisten aufgelöst wurde, „ungesetzlich und unbegründet" war. Das Landgericht hatte die Kirchengemeinde aufgelöst, weil sie eine Sonntagsschule führte, ohne über eine Zulassung als Bildungseinrichtung zu verfügen. Diese Entscheidung des Obersten Gerichtshofs ist für alle evangelischen Kirchen bzw. evangelikalen Gemeinden von entscheidender Bedeutung. Denn hätte der Oberste Gerichtshof diese Entscheidung nicht aufgehoben, müsste jede religiöse Organisation in Russland, die eine Sonntagsschule betreibt, befürchten, von den Behörden geschlossen zu werden. Der Oberste Gerichtshof merkte an, dass Sonntagsschulen nicht unter das Gesetz über das Bildungswesen von 1992 fallen und daher keine staatliche Zulassung benötigen. Jedoch herrscht weiterhin Unklarheit darüber, für welche Arten von religiösen Bildungsaktivitäten eine staatliche Zulassung erforderlich ist. Einigen Bibelschulen droht aus ähnlichen Gründen die Auflösung. Ein Fall dieser Art ist bereits vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg anhängig.

Quelle: Forum 18 News Service, Oslo