04.06.2008
Fürstentum Liechtenstein: Kooperation auch bei Trennung von Staat und Kirche möglich
Vaduz/Liechtenstein, 21.05.2008 Die Regierung will demnächst Vorschläge für eine Reform des Staatskirchenrechts vorlegen. Die Evangelische Kirche in Liechtenstein favorisiert die Einführung einer Kirchensteuer.
Von Patrick Stahl
Pfarrer André Ritter sagte gestern an einer Informationsveranstaltung der Evangelischen Kirche in Liechtenstein, dass die Arbeitsgruppe Staat und Kirche mittlerweile ihre Tätigkeit abgeschlossen und der Regierung einen Abschlussbericht vorgelegt hat. Er machte kein Geheimnis daraus, dass die Mitglieder der Arbeitsgruppe in grundsätzlichen Fragen der künftigen Ausgestaltung des Staatskirchenrechts keinen Konsens fanden. Der Ball läge nun somit bei der Regierung, einen ausgewogenen und für alle Seiten gangbaren Reformvorschlag zu erarbeiten, sagte Pfarrer Ritter weiter. Regierungschef Otmar Hasler hatte im November angekündigt, das Gesetzespaket im ersten Halbjahr 2008 in die Vernehmlassung zu geben.
Trennung mit Kooperation
Im Hinblick auf die anstehende Vernehmlassung veranstaltete die Evangelische Kirche in Liechtenstein gestern eine Informationsveranstaltung. Referenten waren die von ihr in die Arbeitsgruppe Staat und Kirche berufenen Mitglieder, nämlich Pfarrer Ritter und Pahud de Mortanges, Professor an der Universität Fribourg. Der Staatskirchenrechtler legte in seinem Vortrag dar, welche Art von Reform des Staatskirchenrechts angestrebt wird. Nach den bisher gemachten Vorschlägen plant die Regierung, von dem bisherigen Staatskirchentum zu einer institutionellen Trennung von Staat und Kirchen zu wechseln. Eine Trennung von Staat und Kirchen könne durchaus eine Kooperation zum Inhalt haben, sagte de Mortanges. Ein solches Kooperationsmodell zeichne sich durch die Gewährleistung der Religionsfreiheit, die Neutralität des Staates in religiösen Fragen und eine weitgehende Organisationsfreiheit der Religionsgemeinschaften aus. Bei diesem Modell stehen sich der Staat und die Religionsgemeinschaften laut de Mortanges allerdings, nicht feindselig gegenüber, sondern kooperieren in unterschiedlichen Bereichen. So unterstützt der Staat unter anderem die Kirchen bei der Einhebung ihrer Mitgliederbeiträge und finanziert Tätigkeiten der Religionsgemeinschaften, die im allgemeinen Interessestehen, aus eigenen Mitteln. Noch unklar ist, wie sich die anerkannten Religionsgemeinschaften künftig finanzieren sollen. Zur Diskussion stehen eine Mandatssteuer wie in Italien oder eine Kirchensteuer wie sie die Schweiz und Deutschland kennen.
Keine Landeskirche mehr
Professor de Mortanges erläuterte, weiters die bisher bekannten Eckpunkte der Reform des Staatskirchenrechts. Die hervorragende Stellung der römisch-katholischen Kirche wird demnach aus der Verfassung gestrichen werden. Im Sinne der Religionsneutralität des Staates sollen neben der katholischen Kirche neu auch die evangelische und die evangelisch-lutherische Kirchen öffentlich-rechtlich anerkannt werden. Dies hätte auch zur Folge, dass die Minderheitenreligionen symbolisch der bisherigen Landeskirche gleichgestellt würden. Auch anderen Religionsgemeinschaften wie der christlich-orthodoxen Kirche könnte die Möglichkeit geboten werden, bei Nachweis von bestimmten Kriterien – wie gesellschaftliche Bedeutung, Respektierung der Religionsfreiheit und der staatlichen Rechtsordnung – ebenfalls rechtlich anerkannt zu werden und in den Genuss einer allfällig neu zu erhebenden Steuer zu kommen. Die bisher öffentlich gemachten Eckpunkte der Reform sehen zudem vor, dass weitere Religionsgemeinschaften einzelne Vorrechte wie etwa beim Religionsunterricht gewährt werden können, ohne ihnen die öffentlich-rechtliche Anerkennung zu verleihen.
Kirchensteuer bringt Sicherheit
Der Vorstand der Evangelischen Kirchgemeinde begrüsst nach den Worten von Pfarrer Ritter eine Reform des Staatskirchenrechts, vor allem durch die Gleichbehandlung der anerkannten Religionsgemeinschaften. Die Evangelische Kirche favorisiert die Einführung einer Kirchensteuer, da diese mehr Verlässlichkeit bei der Budgetplanung mit sich bringen soll. Bisher finanziert sich die Kirche zu zwei Dritteln aus Beiträgen von Land und Gemeinden sowie zu einem Drittel aus Mitgliederbeiträgen. Die Evangelische Kirche befürchtet im Falle einer Mandatssteuer, dass die anfallenden Kosten nicht mehr hinreichend gedeckt werden können.
Die anwesenden Gäste, darunter mehrere Mitglieder der Arbeitsgruppe der Regierung, diskutierten in der Folge kontrovers über die international sehr unterschiedlichen Modelle sowie mögliche Formen einer Reform des Staatskirchenrechts in Liechtenstein. Für die weitere Diskussion darf man deshalb gespannt auf die angekündigte Vorlage der Regierung warten.
Quelle: Liechtensteiner Vaterland, Vaduz/FL