06.05.2008

AKREF-Kommentar zu BKA-Gesetz: Muslime fühlen sich betrogen

Nicht Äpfel mit Birnen vergleichen!

AKREF-Kommentar zu BKA-Gesetz: Muslime fühlen sich betrogen

Nicht Äpfel mit Birnen vergleichen!

AKREF/PM - 18.04.2008 - Es gibt nur einen Grund, warum ordinierte Pfarrer der staatlichrechtlich anerkannten Kirchen in Deutschland den Abhörschutz genießen. Dies liegt am Beichtgeheimnis. Bei der Ordination wird einem Pfarrer der großen Kirchen ein Gelübde abgenommen, zu dem auch das Versprechen gehört, absolute Verschwiegenheit über Dinge, die in der Beichte/Seelsorge bekannt geworden sind. Dieses Gelübde, das Beichtgeheimnis zu wahren, wird einem Pfarrer/einer Pfarrerin abgenommen, weil der christliche Glaube die Möglichkeit der Beichte und der Absolution vorsieht. Der Mensch soll die Gewissheit haben, dass, wenn er zur Beichte geht, um seine Sünde, seine Verfehlungen auszusprechen und dafür um Vergebung zu bitten, dass diese Angelegenheit zwischen ihm, Gott und dem Geistlichen bleibt und nicht weitergetragen wird. Diese grundsätzliche Möglichkeit, die Absolution bzw. Zuspruch der Vergebung entgegen zu nehmen, fehlt sowohl im Judentum als auch im Islam. Darum gibt es die Institution der Beichte in diesen Glaubensgemeinschaften nicht. Weil aber die Beichte als Institution gar nicht vorhanden ist, ist ein Beichtgeheimnis überflüssig. Wo aber ein Beichtgeheimnis gar nicht vorhanden ist, ist auch die Verschwiegenheit nicht vonnöten. Gewiss haben Imame, Hodschas, und Rabbiner beratende Funktion ihren Gemeindegliedern gegenüber. Ob dieses Vertrauensverhältnis grundsätzlich anderer Art ist als das Vertrauensverhältnis zwischen zwei Bürgern des nichtgeistlichen Standes wäre in Frage zu stellen. Jedenfalls kann die selbe Begründung für den Abhörschutz gegenüber Geistlichen der christlichen Kirchen nicht angewandt werden. Es wäre zu prüfen, ob die Begründung für Ärzte, Anwälte, Lehrer, Notare oder andere ähnliche Berufe zu begründen und auszuweiten wäre.