15.04.2009
UN: Menschenrechtsrat der UNO ignoriert Petitionen von mehr als 180 Menschenrechtsorganisationen
Resolution gegen „Diffamierung von Religionen“ verabschiedet – ein Sieg für die Hardliner unter den islamischen Ländern Von Michelle A. Vu
UN: Menschenrechtsrat der UNO ignoriert Petitionen von mehr als 180 Menschenrechtsorganisationen
Resolution gegen „Diffamierung von Religionen“ verabschiedet – ein Sieg für die Hardliner unter den islamischen Ländern
Von Michelle A. Vu
(Bq) - Bonn, 15.04.2009 - Am 27. März verabschiedete der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen eine Resolution gegen „Diffamierung von Religionen“. In diesem Zusammenhang wurde eine von mehr als 180 Nicht-Regierungsorganisationen (NGOs) aus über 50 Ländern unterzeichnete Massenpetition ignoriert. Zu den Unterzeichnern hatte auch die Weltweite Evangelische Allianz gehört. „Die Menschenrechte schützten Menschen und nicht Ideen“, erklärte L. Bennett Graham, der Vertreter des Becket Fund vor den Vereinten Nationen, nachdem die Resolution verabschiedet worden war. Graham weiter: „Die Verabschiedung dieser Resolution durch den Menschenrechtsrat ist eine Katastrophe für Menschen aller Glaubensrichtungen“. Kritiker der Resolution gegen die Diffamierung von Religionen warnen, dass diese zur Rechtfertigung von Gesetzen gegen Blasphemie verwendet werden könnte sowie zur Einschüchterung von Menschenrechtsaktivisten und religiös anders denkenden. Anstatt die Anhänger von Religionen, einschließlich der religiösen Minderheiten, zu schützen, schützt diese Resolution die Religionen an sich, erklären die Kritiker. „Leider wird durch diese Resolutionen versucht, gerade die Prinzipien zu untergraben, die wir letzten Dezember mit dem 60. Jahrestag der Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte gefeiert haben“, erklärte Alexa Papadouris, die für die Verteidigung der Menschenrechte zuständige Direktorin von Christian Solidarity Worldwide mit Sitz in England. „Hier wird das Recht auf freie Meinungsäußerung und Religionsfreiheit angegriffen und man ist bestrebt, mächtige Regierungen auf Kosten von oft machtlosen Menschen zu schützen“. CSW war eine der 186 NGOs, welche die Regierungen aufriefen, den von Pakistan eingebrachten Resolutionsentwurf abzulehnen. Von Mitgliedern der Organisation der Islamischen Konferenz (OIC) wurden bereits einige Versionen der Resolution gegen die Diffamierung von Religionen erstellt und unterstützt. Zum ersten Mal wurde eine Version dieser Resolution im Jahr 1999 von der Islamischen Konferenz beim Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen eingebracht, damals unter dem Titel „Diffamierung des Islam“. Doch ein internationaler Aufschrei gegen die Resolution führte zu beständigem Lobbying bei den Vereinten Nationen. Seit 2005 wurde die Resolution jährlich bei der UN
Generalversammlung verabschiedet. 2008 war jedoch erstmals die Anzahl der „Nein“ Stimmen und „Enthaltungen“ zusammengezählt höher als die Anzahl der „Ja“ Stimmen. Im März 2009 verabschiedete der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen die Resolution mit 28 Ja- Stimmen gegen 11 Nein Stimmen bei 13 Enthaltungen. L. Bennet Graham vom Becket Fund erklärte: „Wir sprechen beim Menschenrechtsrat nicht mehr über Rechte, wir sprechen über Politik. Es ist eine Schande.“ Er fügte hinzu: „Wir verfügen im Völkerrecht bereits über die Instrumente, um uns mit religiösen Konflikten auseinander zu setzen, darunter die bestehenden Bestimmungen gegen die Anstiftung zu Hass und Gewalt. Wir müssen sie besser einsetzen.“ Die Vertreterin von CSW ruft alle Regierungen dringend auf, Bestimmungen gegen die „Diffamierung von Religion“ in welcher Form dieser Begriff auch präsentiert wird, bei der Durban Nachfolgekonferenz in Genf im nächsten Monat abzulehnen. Josef Jäger vom Arbeitskreis für Religionsfreiheit der Deutschen und Österreichischen Allianz verwies im Zusammenhang mit den Vorgängen auf das Blasphemiegesetz Pakistans, dem Land, das den Resolutionsentwurf eingebracht hatte. Dieses Gesetz mache eine freie Meinungsäußerung und Diskussion der Religionen unmöglich, da bereits Äußerungen, die als Kritik an Mohammed oder dem Islam verstanden werden können, mit dem Tod oder lebenslänglichem Freiheitsentzug bestraft werden können. Im übrigen sei offensichtlich, dass das bestehende Blasphemiegesetz auch unter Muslimen immer wieder unter Heranziehung falscher Zeugen gegen unliebsame Nachbarn, Geschäftspartner und bei Erbstreitigkeiten gegen andere Muslime sowie gegen Nichtmuslime eingesetzt werde.