13.08.2009

Iran: Staat kündigt erneutes Datum für Prozessbeginn gegen inhaftierte Bahá'í-Führung

-am 18. August - Designierter Verteidiger Soltani selbst hinter Gittern

Iran: Staat kündigt erneutes Datum für Prozessbeginn gegen inhaftierte Bahá'í-Führung

-am 18. August - Designierter Verteidiger Soltani selbst

hinter Gittern

 

Berlin, 13. August 2009 – Informationen zur Folge ist für den kommenden Dienstag, 18. August, im Iran ein neuer Termin für den Prozess gegen die sieben ehemals führenden Bahá'í angesetzt. Die Internationale Bahá'í-Gemeinde erfuhr vom Defenders of Human Rights Centre der iranischen Friedensnobelpreisträgerin Shirin Ebadi, dass der für die Verteidigung vorgesehene Menschenrechtsanwalt Abdelfattah Soltani von den Behörden zu diesem Termin geladen wurde. Soltani ist allerdings seit den Wahlen am 16. Juni 2009 selbst inhaftiert. Shirin Ebadi ist ebenfalls nicht verfügbar, da sie sich seit Wochen außerhalb des Landes befindet. Die ehemalige Bahá'í- Führung, fünf Männer und zwei Frauen, sind seit über einem Jahr im berüchtigten Teheraner Evin-Gefängnis inhaftiert. Ihnen droht die Todesstrafe. Die Bahá'í haben die Anklagepunkte stets entschieden zurückgewiesen. „Die Umstände, unter denen dieser neue Prozesstermin bekannt gegeben wurde, sind eine Verhöhnung jeglicher Rechtsnormen, auch der iranischen. Wir zweifeln ohnehin den Beginn des Verfahrens an“, sagt Prof. Ingo Hofmann, Sprecher der Bahá'í-Gemeinde Deutschland. „Wie bereits in den Schauprozessen gegen friedliche Demonstranten mit unter Folter erzwungenen 'Geständnissen', widerspricht auch im Fall der Bahá'í der Iran massiv seinen Verpflichtungen gegenüber dem vom ihm unterzeichneten Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte“, so Hofmann. Die Justizbehörden haben am 15. Juli Herrn Soltani eine Benachrichtigung zugestellt, wonach er am 18. August vor Gericht zu erscheinen habe, um die sieben Bahá'í zu vertreten. Zu diesem Zeitpunkt war Soltani bereits über vier Wochen selbst in Haft. Zu dieser absurden Situation kommt hinzu, dass die Angehörigen der Bahá'í inzwischen erfuhren, dass der zuständige Richter ohnehin bis zum 21. August nicht anwesend sein soll. Der Beginn des Verfahrens gegen die Bahá'í, denen der Iran schwerste Anklagepunkte wie „Spionage für Israel“ und „Propaganda gegen die Islamische Republik“ vorhält, wurde seit Februar mehrmals verschoben. Eine ganze Reihe von Regierungen und Nicht- Regierungsorganisationen haben sich seitdem zu dem Fall der Bahá'í geäußert, darunter am 18. Februar auch Bundeskanzlerin Angela Merkel. Sie forderten ein faires, offenes Verfahren unter internationaler Beobachtung. „Davon ist nicht mehr auszugehen“, meint hingegen Prof. Hofmann. „Der Fall der USJournalistin Roxana Saberi sowie die gegenwärtigen Schauprozesse zeigen, dass der iranische Justizapparat permanent die internationalen Standards zu unterlaufen sucht. Da die Haftbedingungen der sieben Bahá'í, darunter befindet sich auch ein 75-jähriger Mann, äußerst schlecht sind, fordern wir die sofortige Freilassung. Die Anklagen sind erhoben. Nun müssten auch nach iranischem Recht die unschuldig Inhaftierten bis zum Prozessbeginn gegen Kaution freigelassen werden“.