15.02.2009

Deutschland: Bundesverwaltungsgericht entscheidet über die Abschiebung von Konvertiten -

Sollen Christen in islamischen Ländern nur „im stillen Kämmerlein“ beten?

Deutschland: Bundesverwaltungsgericht entscheidet über die Abschiebung von Konvertiten -

Sollen Christen in islamischen Ländern nur „im stillen Kämmerlein“ beten?

 

L e i p z i g / M ü n c h e n (idea) – 15.02.09 – Dürfen Asylbewerber aus einem islamischen Land, die in Deutschland Christen werden, in ihre Heimat abgeschoben werden? Darüber wird das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 5. März grundsätzlich urteilen.

Von unteren Gerichten wird diese Frage unterschiedlich beantwortet. Einige sind der Ansicht, dass Konvertiten in Ländern wie Iran und Afghanistan immer gefährdet seien. Gottesdienstbesuche und missionarische Aktivitäten würden als regimekritische Aktivitäten angesehen. Bei einer Verhaftung drohe Folter. Im Iran sehe ein Gesetz sogar die Todesstrafe für Menschen vor, die sich vom Islam abgewendet haben. Andere Gerichte sehen nur eine geringe Gefahr für abgeschobene Christen, sofern diese ihre Religionsausübung auf den häuslich-privaten Bereich beschränken. Ein „religiöses Existenzminimum“, etwa das „Beten im stillen Kämmerlein“, sei auch in streng muslimischen Ländern möglich, so diese Auffassung. Danach gebe es keinen Widerspruch zwischen einer EU-Richtlinie, wonach Flüchtlinge Anspruch auf eine öffentliche Religionsausübung haben, und der Erwartung an abgelehnte Asylbewerber, nach einer Rückkehr in die Heimat den neuen Glauben „nicht offensiv“ zu vertreten. Dazu gehöre beispielsweise auch der Verzicht auf Gottesdienstbesuche. Diese Sicht wird auch von einer Einrichtung des Bundesinnenministeriums, dem Bundesbeauftragten für Asylangelegenheiten, geteilt, die vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen die Nichtabschiebung eines Konvertiten in den Iran klagt.

Immer mehr Muslime lassen sich taufen

Nach Ansicht des Flüchtlingsbeauftragten der Evangelisch-methodistischen Kirche (EmK) in München, Robert Peter, wird die Leipziger Entscheidung das künftige Verhalten deutscher Behörden und Gerichte auf Jahre hinweg maßgeblich beeinflussen. Dies werde auch die kirchliche Asyl- und Flüchtlingsarbeit betreffen. In den letzten Jahren entschieden sich immer mehr muslimische Flüchtlinge für den christlichen Glauben. Viele ließen sich taufen und machten dadurch ihre Abwendung vom Islam öffentlich. Dass dies nur geschehe, um einer Rückführung in ihre Heimat zu entgehen, bezeichnete Peter gegenüber idea als „Unterstellung“. Er forderte, dass die Kirchen bei der Beurteilung der Motive für einen Glaubenswechsel mitwirken sollten.