28.02.2009

Serbien: Religionsfreiheit - unklare Situation bei Registrierung

AKREF/JJ - 28.2.2009 - Nach den Ergebnissen der letzten Volkszählung von 2002 geben 96 Prozent der Bevölkerung Serbiens (knapp 7,5 Millionen) an, einer Religionsgemeinschaft anzugehören. Etwa 84 % sind Mitglieder der serbisch orthodoxen Kirche, 5,5 % Katholiken, 4,6 % Moslems, weniger als 1 % Protestanten.

Das größte Problem sind gewalttätige Angriffe seitens ultranationalistischer Kreise, die in nicht traditionellen Religionen Verräter an der Nation sehen. Betroffen sind vor allem als „gefährliche Sekten“ eingestufte Gruppen wie Zeugen Jehovas, Adventisten oder Mormonen. In den letzten Jahren sind Angriffe dieser Art zurückgegangen. Dr. Dragan Novakovic, stellvertretender Minister für religiöse Angelegenheiten, bedauert, dass die Angreifer meist nur wegen Störung der öffentlichen Ordnung angeklagt werden, und nicht wegen Aufstachelung zum Rassen- oder Religionshass, was mit strengeren Strafen geahndet wird. Er tritt für ein entschiedenes Vorgehen gegen die Angreifer ein.

Aufgrund des serbischen Religionsgesetzes gibt es sieben „traditionelle Religionsgemeinschaften“, die automatisch registriert sind, das sind die Serbisch Orthodoxe Kirche, die Römisch Katholische Kirche, die Slowakisch Lutherische Kirche, die Reformierte Kirche, die Evangelisch Christliche Kirche, die Islamische Glaubensgemeinschaft und die jüdische Gemeinschaft. Alle anderen Gemeinschaften haben 2006 ihre Registrierung verloren.

„Nicht traditionelle“ Gemeinschaften müssen beim Ministerium für religiöse Angelegenheiten eine Neuregistrierung beantragen.  Dafür sind 100 Mitglieder nachzuweisen, die serbische Staatsbürger sein müssen. Bisher sind 11 vor allem protestantische Gemeinschaften, aber auch die Mormonen registriert worden. Keine der nicht christlichen „nicht traditionellen“ Gemeinschaften wurde bisher registriert. Davon sind unter anderem die Bahai und die Hare Krishna Bewegung betroffen.

Einige nicht registrierten Gemeinschaften können sich ungehindert versammeln. Es scheint kein System dahinter zu stehen, weshalb manche Gemeinschaften praktische Auswirkungen zu spüren bekommen und andere nicht. Das Ministerium für religiöse Angelegenheiten geht nicht aktiv gegen nicht registrierte Gemeinschaften vor. Das Ministerium hat einigen nicht neu registrierten Gemeinschaften, die nach dem alten Religionsgesetz von 1977 registriert waren, inoffizielle Zusagen gegeben, dass sie sich nicht nach dem Gesetz von 2006 registrieren lassen müssen. Auf diese Art hofft das Ministerium, die Probleme der Gemeinschaften bei der Eröffnung von Bankkonten und mit Gemeindebehörden auf ein Minimum zu reduzieren. Und man hofft, damit auch die Probleme aus der Welt zu schaffen, die sich durch den Widerspruch zwischen dem Religionsgesetz von 2006, das eine Neuregistrierung innerhalb eines Jahres fordert, und den Verordnungen zu diesem Gesetz, ergeben, in denen es heißt, dass eine Neuregistrierung nicht verpflichtend ist. 

Quelle: Forum 18 News Service, Oslo

Übersetzung: AK Religionsfreiheit der österreichischen evangelischen Allianz