30.05.2009

Kirgistan: Werden restriktive Bestimmungen aufgehoben?

AKREF/JJ – 30.5.2009 - Beamte haben gegenüber dem Nachrichtendienst Forum 18 ausgeführt, dass eine Kommission von Regierungsvertretern und Vertretern von Religionsgemeinschaften eingesetzt wurde, um drei umstrittene Bestimmungen des von Präsident Kurmanbek Bakiev am 31. Dezember 2008 unterzeichneten restriktiven neuen Religionsgesetzes zu überprüfen. Konkret gehe es dabei um die Bestimmungen über das Verbreiten von Glaubensüberzeugungen, Verteilen religiöser Literatur und die geforderte Anzahl von 200 erwachsenen Mitgliedern mit kirgisischer Staatsangehörigkeit, um eine Religionsgemeinschaft registrieren lassen zu können. Eine Aufhebung dieser Bestimmungen wurde allerdings nicht versprochen. Das neue Gesetz verbietet unter anderem (Artikel 22.6) die Verteilung religiöser Literatur an öffentlichen Plätzen, von Haus zu Haus, in Schulen und anderen Einrichtungen für Kinder. Es wird erwartet. dass die Evangelische Kirche, Adventisten, Baptisten, Pfingstgemeinden und andere protestantische Gemeinschaften am 4. Juni gemeinsam Rechtsmittel einlegen, um das neue Gesetz vor dem Verfassungsgerichtshof von Kirgistan anzufechten, erklärte Aleksandr Schumilin, der Vorsitzende des Baptistenbundes von Kirgistan.

Seit der Einführung des Gesetzes ist es bereits zu Kontrollen bei protestantischen Gemeinschaften gekommen, ob diese ihren Glauben verbreiten und Kinder an religiösen Aktivitäten teilnehmen. Allein in der Hauptstadt Bischkek wurden in den ersten zwei Monaten nach Unterzeichnung des Gesetzes die Registrierungsdokumente von 6 protestantischen Gemeinschaften, die Papiere der dort tätigen Missionare und ihre Versammlungsstätten kontrolliert. Ein Ausländer, der eine Gemeinde in Bischkek geleitet hatte, wurde Anfang Mai zum Verlassen des Landes gezwungen. Bereits im Juni 2008 wurde der Rektor des überkonfessionellen protestantischen Vereinigten Theologischen Seminars in Bischkek ausgewiesen, weil er es der internationalen protestantischen Gemeinde gestattet hatte, ihre Gottesdienste im Gebäude des Seminars abzuhalten.  Ähnliche Kontrollen finden im ganzen Land statt. Gemeinschaften wurden gewarnt, nicht mit Außenstehenden über ihren Glauben zu sprechen und keine religiöse Literatur zu verteilen. Ähnliche Kontrollen mussten auch Zeugen Jehovas und Anhänger der Hare Krishna Bewegung über sich ergehen lassen.

Quelle: Forum 18 News Service, Oslo

Übersetzung: AK Religionsfreiheit der Evangelischen Allianz