10.12.2010

Weltweit: “Jeder hat das Recht auf Religionsfreiheit”

Am 10. Dezember ist der Internationale Tag der Menschenrechte

Weltweit: “Jeder hat das Recht auf Religionsfreiheit”

Am 10. Dezember ist der Internationale Tag der Menschenrechte

 

“Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.” So lautet der erste Satz der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Sie wurde am 10. Dezember 1948 in Paris auf einer Sitzung der Vereinten Nationen angenommen und veröffentlicht. Im Gedenken an dieses Datum wird jedes Jahr am 10. Dezember der Internationale Tag der Menschenrechte begangen.

Die Charta besteht aus dreißig Artikeln, die allerdings völkerrechtlich nicht bindend sind. Vielmehr sind es allgemeine und grundlegende Gewohnheitsrechte, auf die man sich in der Erklärung geeinigt hat. Jedes neue Mitglied der Vereinten Nationen erkennt mit seinem Beitritt automatisch diese Erklärung an.

In drei Artikeln wird auch das Recht auf Freiheit in religiösen Dingen behandelt. Gleich in Artikel zwei der Menschenrechtserklärung heißt es: “Jeder hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.”

Gegen Zwangsverheiratungen wendet sich Artikel 16. Heiratsfähige Frauen und Männer haben demnach das Recht auf Heirat und Familiengründung “ohne Beschränkung auf Grund der Rasse, der Staatsangehörigkeit oder der Religion”.

Die Bekenntnis- und Religionsfreiheit ist ausdrücklich in Artikel 18 erwähnt: “Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, seine Religion oder Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen.”

Bischof Max J. Rodrigues von Hyderabad, der Pfarrer und Ordensschwestern in der beschädigten Marienkirche in Sukkur Sindh. Das Gotteshaus wurde 2006 von islamistischen Fundamentalisten nahezu komplett zerstört.

Doch in unserer Arbeit bei KIRCHE IN NOT stellen wir immer wieder fest, dass vor allem dieses grundlegende Recht der Religionsfreiheit nicht in jedem Land ausreichend geschützt und durchgesetzt wird. Zum Beispiel müssen Muslime, die vom Islam zum Christentum wechseln, in vielen muslimisch geprägten Ländern immer noch mit gravierenden Folgen rechnen. Nach islamischer Tradition ist der Abfall vom Islam mit dem Tod zu bestrafen und nicht selten ist es die eigene Familie, die die Strafe vollstreckt.

In einer Rede vor der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) hat Vatikan-Staatssekretär Kardinal Tarcisio Bertone Anfang Dezember ein stärkeres Engagement für den Schutz diskriminerter und unterdrückter Christen gefordert. Er sprach davon, dass Christen die meistverfolgte religiöse Gruppe seien. Christenfeinliche Diskriminierung müsse mit der gleichen Entschlossenheit bekämpft werden wie Antisemitismus und Islamfeindlichkeit.

Derzeit kommt es vor allem im Irak zu gewalttätigen Übergriffen auf die christliche Minderheit. Trauriger Höhepunkt war ein Überfall auf eine katholische Kirche in Bagdad, bei dem mindestens 37 Menschen getötet wurden. Aber auch in den Wochen danach gab es gezielte Tötungen von christlichen Irakern. Aus Angst verlassen immer mehr Menschen das Land oder fliehen in den vergleichsweise ruhigeren Norden des Iraks.

Schikanen von vielen Regierungen

Auch wenn in den Verfassungen der meisten Staaten die Bekenntnis- und Religionsfreiheit garantiert ist, so gibt es dennoch Einschränkungen in der freien Ausübung der Religion. Beispielsweise gibt es Schikanen von Regierungen, um Gottesdienste oder andere religiöse Versammlungen zu regulieren oder reglementieren: aus politischen Motiven geschieht das etwa in Nordkorea, China oder Kuba; freiheitsfeindliche religiöse Ideologien gibt es zum Beispiel in Saudi-Arabien oder im Iran.

Die Europäische Union will zukünftig bei ihrer Auslandspolitik die Religionsfreiheit stärker in den Blick nehmen. Eine bindende Klausel soll dazu in die Vereinbarungen mit Drittländern aufgenommen werden.

www.kirche-in-not.de