11.12.2010

Aserbaidschan: Härtere Strafen für religiöse Betätigung

eine „Frage der nationalen Sicherheit“?

Aserbaidschan: Härtere Strafen für religiöse Betätigung

eine „Frage der nationalen Sicherheit“?

 

Die Mindeststrafen für Gottesdienste ohne staatliche Genehmigung könnten um das 15-fache steigen, wenn ein Entwurf zur Abänderung des Verwaltungsstrafgesetzes angenommen wird, der demnächst vom aserbaidschanischen Parlament debattiert werden soll. „Das ist, damit sie sich der Verantwortlichkeit für ihre Handlungen bewusst werden“, erklärte Rabiyat Aslanova, die Vorsitzende des Menschenrechtsausschusses des Parlaments gegenüber dem Nachrichtendienst Forum 18. „Die Menschen werden nicht bestraft, nur weil sie zu Gott beten. Das ist eine Frage der nationalen Sicherheit.“ Menschenrechtsaktivisten und Religionsgemeinschaften, die regelmäßig nach dem Verwaltungsstrafgesetz bestraft werden, sind besorgt. Anhänger des islamischen Theologen Said Nursi befürchten, dass sie noch mehr zu leiden haben werden, wenn die höheren Geldstrafen vom Parlament gebilligt werden. Ali Huseynov, der Vorsitzende des parlamentarischen Ausschusses für Rechtspolitik und Aufbau des Staates erklärte gegenüber Forum 18, dass Aserbaidschan keine rechtliche Überprüfung der geplanten Gesetzesänderungen durch den Europarat anstrebt. „Warum sollten wir, wir haben unsere eigenen Experten.“

Quelle: Forum 18 News Service, Oslo

Deutsche Fassung: AK Religionsfreiheit der Österreichischen Evangelischen Allianz