17.12.2010

Deutschland: Beschlüsse des Bundestages

Forderungen zur Religions- und Glaubensfreiheit beschlossen: Die Bundesregierung soll sich weltweit mit Nachdruck für Gewissens- und Religionsfreiheit einsetzen. Besonderes Augenmerk soll auf die Lage der christlichen Minderheiten gelegt werden.

Einen entsprechenden Antrag von CDU/CSU und FDP (17/2334) hat das Parlament am 16. Dezember auf Empfehlung des Menschenrechtsausschusses (17/4122) in namentlicher Abstimmung angenommen. 374 Abgeordnete stimmten dafür, 69 dagegen, 127 enthielten sich.

Keine Mehrheit fand ein Änderungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/4227) zum Antrag der Koalitionsfraktionen. Er wurde mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen bei Enthaltung von SPD und Linksfraktion abgelehnt. Ein Antrag der SPD (17/3428) wurde in namentlicher Abstimmung mit 304 Nein-Stimmen bei 195 Ja-Stimmen und 66 Enthaltungen auf Empfehlung des Menschenrechtsausschusses (17/4122) abgelehnt. Die Fraktion hatte darin unter anderem die Sorge geäußert, dass die Debatte über religiöse Symbole islam- und fremdenfeindliche Züge trage. Die SPD hatte sich dagegen gewandt, beim Engagement für den Schutz von Menschenrechten nach Religionen und Weltanschauungen oder nach der Zahl ihrer Anhängerschaft zu unterschieden. Keine Zustimmung fand zudem ein Antrag der Grünen (17/2424), in dem die Fraktion gefordert hatte, eine Hervorhebung einzelner religiöser Minderheiten zu vermeiden. Auch dazu lag eine Beschlussempfehlung des Menschenrechtsausschusses (17/4121) vor.

Referent für Außen- und Sicherheitspolitik,Planungsgruppe, CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag