02.03.2010
Pakistan: Wo Christ zu sein Bürger lebenslänglich hinter Gittern bringt
Kirchenführer und Bürgerrechtler fordern Abschaffung des Blasphemiegesetzes Von Angela Reddemann
Pakistan: Wo Christ zu sein Bürger lebenslänglich hinter Gittern bringt
Kirchenführer und Bürgerrechtler fordern Abschaffung des Blasphemiegesetzes
Von Angela Reddemann
KARATSCHI, 2. März 2010 (ZENIT.org).- Lebenslänglich hinter Gittern müssen jetzt zwei pakistanische Bürger. Denn Pakistan ist offiziell eine "Islamische Republik". Pakistan grenzt im Westen an Iran und Afghanistan, im Norden an China, im Osten an Indien. Im Süden hat es eine dünn besiedelte Küste zum Arabischen Meer.
In dem Land, das bewußt im Jahr 1940 aus den mehrheitlich von Muslims bewohnten Gebieten Indiens entstand, ist es mittlerweile strafbar "christlichen Bekenntnisses" zu sein. Eine entsprechende Anklage konnte deshalb gegen zwei Pakistani auf Grund des sogenannten "Blasphemiegesetzes", das für seine 134 Millionen Einwohner gilt, erhoben werden.
Eines der Opfer dieser Rechtspraxis ist der aus Lahore stammende Qamar David, der sich seit 2006 in Haft befindet. Er wurde am 26. Februar 2010 vom Obersten gerichtshof in Karachi zu lebenslanger Haft wegen eines Verstoßes gegen den Blasphemie-Paragraphen verurteilt.
Bereits am 11. Januar wurde der 26jährige Imran Masih aus Faisalabad ebenfalls wegen eines Verstoßes gegen den Blasphemie-Paragraphen zu lebenslanger Haft verurteilt. Für Bürgerrechtler und Kirchenführer steht fest: "Es sind extremistische islamische Gruppierungen, die den Paragraphen befürworten und die Regierung lässt sich von diesen Gruppen unter Druck setzen. Doch wir werden unser Engagement nicht aufgeben und hoffen auf gute Nachrichten".
„Die Christen sind darüber sehr traurig. Dieses Gesetzt behindert den Dialog und das harmonische Zusammenleben in unserer Gesellschaft. Deshalb fordert die Kirche die Abschaffung", so der neue Bischof von Islamabad-Rawalpindi, Rufnin Anthony.
Unterstützung bekommen die betroffenen christlichen Pakistani, die mit rund 17 Millionen Einwohnern rund 13 Prozent der Bevölkerung stellen (Anm.d.Red.: diese Zahlen weichen stark von den weiter unten angegebenen, die zwar niederkantig, aber näher an dem Tatbestand dran sind), vor allem aus dem Ausland. Dr. Nazir S Bhatti, Präsident der "Pakistan Christian Congress PCC" in den USA forderte, so meldete jetzt die "Pakistan Christian Post", eine umgehende Einsetzung von christlichen Richtern im Obersten Gerichtshof von Pakistan, dem Obersten Gericht von Lahore , Sindh, dem NWFP und dem Obersten Gerichtshof von Balochistan. Völkerrechtlich gesehen ist ja Pakistan eine Parlamentarische Demokratie mit Zweikammernsystem. Auf Grund der Sonderrechte des Präsidenten spricht das Deutsche Auswärtige Amt de facto von einem Präsidialregime.
Der Appell wendet sich vor allem an Pakistans Obersten Richter, Iftikhar Mohammad Choudry, der die Prosteste angesichts der Übergriffe auf christliche Dörfer in Gojra, Korian und Bahminwala keine Anklage erhoben hatte.
Die Leidensgeschichte der beiden Christen ist eine von vielen in Pakistan, die Christen betrifft. Seit drei Jahren werden der Anwalt von Qamar David und seiner Familie immer wieder bedroht und eingeschüchtert. „Die Verurteilung basiert auf künstliche konstruierten Erklärungen und Zeugenaussagen, denen Hass und Vorurteile zugrunde liegen", so der Anwalt von Qamar David, Pervez Choudry gegenüber AsiaNews.
Laut Angaben von Asianews sei die Sachlage aber zugunsten des Angeklagten gewesen, da die Anklage lediglich auf Gerede beruht haben soll. Ein Mitangeklagter islamischen Glaubens sei entsprechend freigesprochen worden. Christian Solidarity Worldwide (CSW) berichtet, daß das Todesurteil das Ergebnis von „Einflußnahme und Vorurteilen" sei. „Druck von außen" auf das Gericht habe im Verfahren und beim Zustandekommen des Urteils eine „entscheidende Rolle" gespielt, so CSW.
Die Anklage gegenüber Imran Masih aus Faisalabad lautete, er habe ein Exemplar des Korans verbrannt. Doch dabei war er in eine Falle gelockt worden: Bei Aufräumarbeiten in seinem Geschäft wollte er einige Bücher in arabischer Sprache entsorgen und bat einen Nachbarn zu prüfen ob es sich dabei um Bücher mit religiösem Inhalt handelte, da er selbst der arabischen Sprache nicht mächtig ist. Nachdem der Nachbar bestätigt hatte, dass es sich nicht um Bücher mit religiösem Inhalt handelte, verbrannte er die Bücher. Doch derselbe Nachbar erstattete daraufhin Anzeige und beschuldigte ihn, er habe ein Exemplar des Koran verbrannt.
„Wir fordern zusammen mit vielen anderen Bürgerrechtlern in Pakistan die Abschaffung dieses unterechten Paragraphen", so Francis Mehboob Sada, Direktor des ökumenischen „Christian Study Center" mit Sitz in Rawalpindi, zum Fidesdienst.
„Der Paragraph wird seit vielen Jahren immer wieder missbraucht und oft handelt es sich bei den Opfern um Christen. Bis 1986 hatte es in Pakistan nie Anklagen wegen Blasphemie gegeben, doch seit der Paragraph 1986 von General Zia-ul-Haq bebilligt wurde - kommt es immer wieder zu solchen Anklagen wegen Blasphemie".
„Unser Land braucht diesen Paragraphen nicht. Die Nationale Menschenrechtskommission und andere Bürgerrechtler, darunter auch Muslime, sagen dies in aller Öffentlichkeit. Es sind extremistische islamische Gruppierungen, die den Paragraphen befürworten und die Regierung lässt sich von diesen Gruppen unter Druck setzen. Doch wir werden unser Engagement nicht aufgeben und hoffen auf gute Nachrichten".
Etwa 96 Prozent der pakistanischen Bevölkerung bezeichneten sich in der Volkszählung 1998 als Muslime. Davon sind 90 Prozent Sunniten und 10 Prozent Schiiten (nach schiitischen Angaben allerdings 20 Prozent). Zudem leben in Pakistan geschätzte 2,8 Mio. Christen und über 3 Mio. Hindus. 750.000 Menschen bekennen sich zum Ismaili-Glauben, einer Richtung innerhalb des schiitischen Islams. Daneben gibt es bis zu einer Million Ahmadis im Land, die sich selber als Muslime verstehen, vom pakistanischen Staat aber per Gesetz als nicht-islamische Minderheit angesehen werden. Außerdem sind Sikhs, und Baha'i mit jeweils ca. 20.000 - 30.000 Anhängern, Parsis mit etwa 4000 Anhängern und einige Tausend Buddhisten vertreten. Die Verfassung Pakistans garantiert zwar die Religionsfreiheit, zahlreiche gesetzliche Bestimmungen schränken diese jedoch ein.