18.11.2010

Weltweit: Ein „NEIN“ zur UN-Resolution

Baldige Abstimmung über UN-Resolution gegen die „Diffamierung von Religionen“ – Vereinigte Nationen aufgefordert, Religionsfreiheit zu schützen

Weltweit: Ein „NEIN“ zur UN-Resolution

Baldige Abstimmung über UN-Resolution gegen die „Diffamierung von Religionen“ – Vereinigte Nationen aufgefordert, Religionsfreiheit zu schützen

 

(KELKHEIM, 18. November 2010)  - In der kommende Woche soll bei den Vereinten Nationen in New York über die UN-Resolution gegen die „Diffamierung von Religionen“ abgestimmt werden. Um deren Erneuerung in diesem Jahr zu verhindern, hat das Hilfswerk für verfolgte Christen Open Doors eine weltweite Unterschriftenaktion initiert. Für ein "Nein" zur UN-Resolution haben sich weltweit bisher über 240.000 Menschen aus mehr als 70 Ländern ausgesprochen. Die Unterzeichner setzen sich damit für das Recht auf Religionsfreiheit ein, das auch die Meinungsfreiheit hinsichtlich der Weitergabe von Glaubensinhalten einschließt. Allein aus Deutschland gingen bis heute fast 30.000 Unterschriften zur Kampagne unter dem Motto "Das Recht zu glauben" ein. Jede der 192 nationalen Vertretungen bei den Vereinten Nationen wurde von Open Doors schriftlich gebeten, angesichts dieser Welle der öffentlichen Meinungsbekundung die Resolution abzulehnen. Die Abstimmung wird für die kommende Woche erwartet, wenn das Dritte Komitee der Generalversammlung der Vereinten Nationen die Resolution tagt. Deutschland und die EU haben bisher immer gegen die Resolution gestimmt. Trotzdem wurde sie jedes Mal, wenn auch mit einer knapper werdenden Mehrheit.

Schutz des Einzelnen hat Vorrang

"Wir sind davon überzeugt, dass es notwendig ist, Menschen vor Gewalt, Missbrauch und Diskriminierung zu schützen, seien es Christen, Juden, Muslime oder Angehörige einer anderen Religion", sagt Dr. Daniel Ottenberg, Leiter des Menschenrechtsreferates bei Open Doors Deutschland (Kelkheim bei Frankfurt am Main). "Doch die Grundlage darf nicht der Schutz einer Religion an sich sein, sondern die individuellen und persönlichen Rechte des Einzelnen, so wie sie in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verfasst sind."

Internationale Legimitierung von Blasphemiegesetze droht

Open Doors verweist auf den aktuellen Fall der zum Tode verurteilten pakistanischen Christin und Mutter von fünf Kindern, Asia Noreen (bekannt als Asia Bibi). Ihr wird Blasphemie, hier die Beleidigung des Islam, vorgeworfen. Dabei hatte Asia Noreen in einer Diskussion über den Islam und das Christentum lediglich ihre eigenen Glaubensüberzeugungen bekundet. "Wenn die Resolution erneut bei den Vereinten Nationen verabschiedet wird, würde das beispielsweise den pakistanischen Blasphemie-Gesetzen internationale Legitimität verleihen, aber auch zahllosen restriktiven Gesetzen in anderen Ländern mit überwiegend muslimischer Bevölkerung", so Markus Rode, Leiter des deutschen Zweiges des überkonfessionellen christlichen Hilfswerks Open Doors. "Das Urteil des pakistanischen Gerichts im Falle Asia Noreen sollte Staaten und Einzelpersonen warnen. Die Verabschiedung der Resolution kann ernste Konsequenzen haben."

Hintergrund UN-Resolution

Seit 1999 bringt die "Organisation der Islamischen Konferenz" (OIC) mit 57 Mitgliedstaaten regelmäßig eine Resolution gegen die "Diffamierung von Religionen" beim UN-Menschenrechtsrat und der Generalversammlung ein. Ziel ist es, durch die regelmäßige Verabschiedung der Vorlage eine faktische Bindungswirkung zu erzielen. Mithilfe dieser Resolution bei der UN wollen islamische Staaten den Islam offensichtlich vor jeglicher Kritik schützen. Jede Kritik oder Handlung gegen den Islam könnte künftig kriminalisiert werden. Christen müssten dann damit rechnen, dass sich die Staaten, in denen die Strafen der Scharia (islamisches Recht) wie etwa Steinigung oder Verstümmelung gelten, jegliche Kritik an der Ausübung dieser Strafen unter Hinweis auf die Resolution verbitten würden und damit Aussicht auf Erfolg hätten. Dies würde vor allem Konvertiten zum Christentum würde treffen, denn eine Abkehr vom Islam erfordert nach der Scharia die Todesstrafe. Mit dieser Resolution könnte aber auch jegliches Feiern von Gottesdiensten, das Singen religiöser Lieder oder auch die rein private Versammlung zum Bibellesen als "Beleidigung einer anderen Religion" verboten werden. Bei entsprechender Auslegung wäre jegliches staatliche Vorgehen gegen christliche oder andere religiöse Minderheiten legitimiert.

Für Interviews oder ein Hintergrundgespräch mit Dr. Daniel Ottenberg, Leiter Referat Menschenrechte von Open Doors Deutschland e.V., wenden Sie sich an unser Pressebüro.

Kontakt: Open Doors Deutschland e.V.

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