23.11.2010

Österreich: Elisabeth Sabaditsch-Wolff vor Gericht

Die erste Anhörungim Fall Elisabeth Sabaditsch-Wolff fand gestern um 9 Uhr in Wien statt. EuropeNews und Tundra Tabloids bloggen live mit News aus dem Gerichtssaal. Es ist anzunehmen, dass der Staatsanwalt alle Audioaufzeichnungen von Sabaditsch-Wolffs FPÖ-Seminaren vor Gericht abspielen lassen wird, um zu erklären, was aus Poilitical Correctness gegenüber dem Islam nicht gesagt werden darf. Die Verteidigung wiederum wird versuchen, die Aufzeichnungen zu nutzen, um die Wahrhaftigkeit und Angemessenheit der gemachten Aussagen zu dokumentieren und das tatsächliche Problem anzusprechen:
Ist es illegal, die Wahrheit über den Islam auszusprechen? Der Live-Blog versucht, die wichtigsten Punkte der Verhandlung festzuhalten und die Ergebnisse später auszuwerten.

= 9:20 Uhr Henrik Clausen schreibt: “Wir befinden uns außerhalb des Gerichtssaales und warten auf Elisabeths Erscheinen um 9.00 Uhr”.

= 9:41 Uhr: Das österreichische Fernsehen ist mit einem Kamerateam erschienen.

= 10:34 Uhr: Eröffnungsbemerkungen: Es gibt im Raum Plätze für 15 Personen, 25 Zuschauer sind erschienen. Das österreichische Fernsehen und andere Medien wollen Statements hören, aber ESW antwortet auf Anraten des Anwalts hin: ”Jetzt kein Kommentar, nach den Hearings”. Der Richter belehrt ESW über ihre Rechte und dass alles, was sie sagt, gegen sie verwendet werden kann. Der Staatsanwalt gibt eine kurze Zusammenfassung über die Schlussfolgerungen ESWs, die er aus dem Kontext der acht Seminarstunden gewonnen hat. Aus dem Kontext gerissen wirken die Aussagen ominös, wie beispielsweise die Bezeichnung “Burka-Gespenst”. Er vergleicht ihre Aussagen mit denen von Susanne Winter, die sagte Mohammed sei mit einer Sechsjährigen verheiratet gewesen und erwähnt, dass das Risiko eines nahenden Bürgerkriegs angesprochen wurde.

Der Verteidiger spricht von den Prinzipien der Gleichberechtigung der Geschlechter, der Religionsfreiheit und der fehlenden Wechselseitigkeit im Islam, dass beispielsweise andere Religionen in verschiedenen islamischen Ländern nicht frei ausgeübt werden können. Dass ESW in islamischen Ländern aufgewachsen ist und es selbst erfahren hat, wie es ist, als Frau dort zu leben. Er fährt fort auszuführen, dass die Aussagen aus dem Kontext gerissen wurden, und dass manche davon nicht öffentlich gemacht wurden und darum für den Fall nicht relevant sind. Er schlägt vor, die acht Stunden Audioaufnahme anzuhören, um den Kontext zu verstehen. Er regt an drei Experten aufzurufen, die bezeugen können, dass ESW die Wahrheit sagt: Wafa Sultan, Hans Jansen und Robert Spencer.

= 10:53 Uhr: Der Richter fragt, ob es hier um islamischen Extremismus oder den Islam als solchen geht. Elisabeth erklärt, dass es um den Islam als solchen geht, wie er von seiner Heiligen Schrift definiert wird und zitiert Erdogan, dass es sowieso keinen moderaten Islam gäbe. Der Richter akzeptiert das Abspielen der Tonbandaufnahmen. Dann fragt er weiter, ob wir den 24 Stunden am Tag belogen würden. Elisabeth erklärt das Konzept der Taqiyya. Der Richter meint dazu: “Das ist ihre Interpretation”, worauf Elisabeth antwortet: “Nein, das ist die kanonische Interpretation”. Nächste Frage: “Befindet sich der Islam in einem endlosen Krieg gegen den Westen”? Elisabeth belegt ihre Aussagen mit Bezügen auf die Geschichte und Zeitungsartikel, die dies belegen und erwähnt, dass der Dschihad bereits als Säule der Islam angesehen wurde.

= 11:15 Uhr: die “Burka-Gespenst”-Geschichte wird in ihren Kontext gestellt.

Elisabeth hat eine Frau mit Burka an der Meitlinger Hauptstraße in Wien fotografiert und über sie in ihren Seminaren erzählt. Es ist schwer auszumachen, warum der Staatsanwalt daran Anstoß nimmt oder es sogar als illegal erachtet. Die Verteidigung stellt dazu Rückfragen. Elisabeth erklärt einige Dinge über Freiheitsrechte für Frauen – alle Frauen – für sich selbst zu entscheiden. Dann werden die Debatten an der OSZE (Organisation für Sicherheit und zusammenarbeit in Europa) erwähnt, wo sie Kindesmissbrauch diskutiert hatte und sagte: Christliche Kardinäle missbrauchen Kinder gegen ihre Religion, Muslime in Zustimmung mit ihr. Als Hintergrund wurde die Heirat zwischen Mohammed und Aischa erwähnt, wie sie in mehreren Hadithen berichtet wird. Es kommt zur Pädophilie-Diskussion angesichts von Mohammeds als Vorbild des perfekten Moslems. Wie in Koransure 33,21 erwähnt. Sie sagt aus, dass alles, was Mohammed je tat oder sagte, in den Hadithen steht. Elisabeth erklärt, was Hadith-Sammlungen sind und wie sie für den Islam ein grundlegender und unverzichtbarer Teil sind gemäß 33,21 und ähnlichen Suren. Elisabeth stellt demnach keine Behauptungen auf, sie zitiert mehrheitlich nur, was in den kanonischen Texten des Islam steht.

= 11:34 Uhr: Der Richter fragt, ob wir hier von “allen Muslimen” sprechen.

Elisabeth antwortet, nein, da die meisten Muslime nicht wissen, was im Koran steht, da er in einer Sprache geschrieben ist (arabisch), die sie nicht verstehen. Darum vertrauen sie den Interpretationen des Imam.

Richter: “Ist jeder Moslem ein Dschihadist”?

Elisabeth: “Nein, nicht jeder. Aber der Dschihad ist eine Verpflichtung für Muslime”.

Elisabeth: “Konvertiten, die nicht aus der muslimischen Kultur stammen, sind problematisch”.

Elisabeth: “Es geht um die Lehren des Islam, nicht um die Muslime”.

Richter: “Erwähnten Sie nicht Muslime in ihren Seminaren?”

Elisabeth: “Ja, aber um das zu verstehen, braucht man den entsprechenden Kontext.”

Richter: “Ein wie hoher Prozentsatz der Muslime sind Dschihadisten?”

Elisabeth: “Ich weiß es nicht. Nicht die Mehrheit. Es reicht aber ein Promille aus, um ein Problem darzustellen.”

Daraufhin wurde das Zitat “Islam ist Scheiße” debattiert. Elisabeth betont, dass die Aussage in einer Debatte gemacht wurde, in der visuelle Zitate gebracht wurden, ob es legal oder strafbar sei, Islam als Scheiße zu bezeichnen. Es geht also hier um die Meta-Frage:

Ist es illegal oder strafbar, die Legalität der Aussage “Islam ist Scheiße” zu debattieren.

= 12:06 Uhr: Der Verteidiger befragt Elisabeth zu einigen Anklagepunkten:

Anwalt: Sie sagten: “Die Muslime töten auf Grund der islamischen Schriften. Die Christen töten auch, aber nicht auf Grund ihrer religiösen Schriften.” Gibt es keine Bibelverse, die zum Töten aufrufen?

Elisabeth: Nicht im Neuen Testament und keine heute gebräuchlichen.

Der Verteidiger bringt die Todesdrohungen gegen Ayaan Hirsi Ali vor und die Sicherheitsvorkehrungen unter denen sie leben muss.

Elisabeth erzählt von der Ermordung Theo van Goghs und bringt die Koransuren vor, die den Mord rechtfertigen.

Der Anwalt fragt: “Gibt es Kinderehen in islamischen Ländern?”

Elisabeth: ”Ja, beispielsweise in Saudi Arabien, im Jemen und in Afghanistan. Auch der frühere Ayatollah Khomeini empfahl Pädophilie und der jetzige iranische Präsident Ahmadinedschad empfiehlt seine Lehren.

Elisabeth: Nach islamischem Recht sind diese Ehen legal und rechtens.

Anwalt: Gibt es nach islamischem Recht körperliche Strafen, wie das Abhacken von Gliedmaßen?

Elisabeth: Ja, das wird in “Reliance of the Traveler” beschrieben. 

Henrik Clausen: [Der Anwalt und Elisabeth erklären dem Gericht, was es mit dem sunnitischen Klassiker "Reliance of the Traveller" auf sich hat.]

= 12:40 Uhr: Der Anwalt bittet Elisabeth, weitere Aussagen zu erklären:

Anwalt: Was meinen Sie mit “wir sind dekadent”?

Elisabeth: Das ist die Ansicht der islamischen Fundamentalisten.

Anwalt: Was ist gemeint mit: “Stopp, wir wollen keine Scharia hier”?

Elisabeth: Wir wollen eine freie, weltliche Gesellschaft.

Anwalt: Was ist gemeint mit: “Das islamische Gesetz ist mit einer freien Gesellschaft inkompatibel”?, wir müssen das nachvollziehen können.

Elisabeth: Der Islam ist ein Ganzes und dieses Ganze ist nicht kompatibel mit einer freien Gesellschaft wie der österreichischen.

Anwalt: haben sie schon einmal verschleierte muslimische Männer gesehen?

Elisabeth (lacht): Nein, diese Vorschrift gilt nur für Frauen.

Anwalt: Sie haben sich auf Paris, Brüssel und Rotterdam bezogen. Was haben Sie damit gemeint?

Elisabeth: Ich habe da über No-Go-Zonen gesprochen, wo die Scharia herrscht. Dort zünden junge Migranten Autos an, werfen Steine gegen die Polizei etc.

Staatsanwalt: Sind diese Personen denn alle Muslime?

Elisabeth: Mehrheitlich sind sie es.

Anwalt: Was meine Sie mit der Aussage: “Wie oft wurde uns gesagt, der Islam sei eine Religion des Friedens”? Ist das ein Aufruf zu Hass oder Gewalt?

Elisabeth: Ich will keinen Hass und keine Gewalt anstacheln. Wir müssen uns aber informieren und die Leute auf die Problematik aufmerksam machen, unsere Politiker informieren und Briefe an Zeitungen schreiben.

Anwalt: Was ist gemeint mit: “Wir wollen keine Gender-Apartheid oder Polygamie”?

Elisabeth erklärt die islamische Polygamie und die Tatsache, dass sie im heutigen Europa praktiziert wird.

Elisabeth spricht abschließend den Passus zur Meinungsfreiheit in der US-Verfassung an, das absolute Recht, seine Meinung frei zu äußern als fundamentale Voraussetzung für eine gesunde Demokratie.

Zur Mittagspause des ersten Verhandlungstages 13.08 Uhr hat sich der Saal gefüllt. 30-35 Leute sind jetzt im Raum.

= 14:00 Uhr: Die NEWS-Journalistin Dolna wurde als Zeugin aufgerufen. Die Technik ihrer Aufnahme-Ausrüstung wurde vom Richter besprochen inklusive der Tatsache, dass vom ersten Seminar nur eine halbe Stunde aufgezeichnet worden war.

Der Richter sprach einige Aussagen an, die aber aus den Pausen und nicht aus dem Seminar selbst stammten. Sie wurden von drei oder vier Leuten gehört nicht von 32 oder mehr, was man als “öffentlich” bezeichnen könnte. Das ist juristisch von Belang, da nur Aussagen, die vor einer größeren Gruppe gemacht wurden, strafbar sein können.

Der Richter grub weiter und fragte nach den Methoden der Journalistin. Warum zitierte die Journalistin Zitate aus den Pausen vorbrachte und nicht aus dem Vortrag. Die Journalistin antwortete “aus Journalistischen Gründen”. Also aus dramaturgischen Gründen, dass man daraus einen dramatischeren und reißerischen Artikel machen kann.

Weiterhin fragte der Richter, ob es von vorherein klar war, dass die Journalistin die Seminare aufzeichnen würde. Sie antwortete, sie hätte es niemandem gesagt und ihre Arbeit sei “investigativer Journalismus”, ein journalistisches Mittel.

Der Anwalt fragte weiter nach, ob die Zitate aus dem vorbereiteten Seminar stammten oder aus Nebenbemerkungen in den Pausen.

Daraufhin wurden die Ereignisse um die Oper “Idomeneo” diskutiert. Der Hintergrund war, dass die Vorstellung der klassischen Mozart-Oper der Deutschen Oper Berlin auf islamischen Druck hin abgesagt wurde. Der Regisseur hatte in das Originalstück eine Enthauptung von Buddha, Jesus und Mohammed eingefügt. Angst vor Unruhen führen zur Absage des Stücks. Das bekannte Nachrichtenmagazin Focus schrieb, dass die Oper unter diesen Umständen abgesagt worden war. Das rundete den Tag nach etwa dreistündiger Anhörung ab. Wegen der Anhörung der achtstündigen Seminaraufzeichnungen wurde der nächste Prozesstag auf den 18. Januar 2011 angesetzt.

Der Prozess hatte einen wesentlichen Formfehler: Die Journalistin von NEWS.at war nicht als Zeugin geladen worden, dennoch hatte man sie in den Zeugenstand treten lassen. Zeugen sind bei einer Verhandlung nicht zugelassen, bevor sie aufgerufen werden. Der Verteidiger wird untersuchen, ob man daraus Konsequenzen ziehen kann.

Quelle: PI-News