11.04.2011
Kasachstan: Wieder Strafen für Gebetstreffen
In Kasachstan wird wieder härter gegen nicht registrierte Glaubensgemeinschaften vorgegangen. So wurde das Oberhaupt einer Baptistengemeinde in Taraz in Südkasachstan in einem Gerichtsverfahren zu einer hohen Geldstrafe (über 700 Euro) verurteilt. Da sich ein Teil der Baptistengemeinden in den ehemaligen Sowjetrepubliken weigern, sich registrieren zu lassen, werden ihre Pastoren häufig wegen nicht registrierter und damit laut kasachischem Verwaltungsrecht illegaler Religionsausübung zu Geldstrafen verurteilt oder gar bei Nichtbezahlung der Strafe kurzfristig in Haft genommen – und dies, obwohl sich Kasachstan international zur Einhaltung der Menschenrechte und folglich auch der Religionsfreiheit verpflichtet hat. Diese Baptistengemeinden sind allerdings nicht die einzigen Glaubensgemeinschaften, die wiederholt von Behörden auch während der Gottesdienste aufgesucht und kontrolliert werden: Die Schikanen der kasachischen Behörden, allen voran der Abteilung zur Bekämpfung des Extremismus, des Separatismus und des Terrorismus, richten sich gegen alle nicht registrierten Glaubensgemeinschaften. Daran dürfte sich auch in Zukunft wenig ändern, denn alle bisher präsentierten Entwürfe für eine Novellierung des Verwaltungsrechts sahen trotz Protesten vonseiten von Menschenrechtsaktivisten und Glaubensgemeinschaften weiterhin die Verfolgung nicht registrierter Gemeinden vor.
Im Süden des Landes, in der Stadt Schymkent, wurde derweil einer Pfingstgemeinde nach der Beschwerde eines Nachbarn gerichtlich untersagt, im Privathaus des Pastors Gebetstreffen abzuhalten, obwohl die Gemeinde mit Sitz in besagtem Haus registriert ist. Der Pastor, der zudem zu einer Geldstrafe verurteilt wurde, plant gegen das Urteil Berufung einzulegen. Der Erfolg ist jedoch fraglich, dann mit dem gleichen Argument – nämlich dass das Land bzw. das Haus nicht für religiöse Zwecke verwendet werden darf – wurde in Kasachstan auch gegen andere Glaubensgemeinschaften vorgegangen. So wurden 2009 Gerichtsverfahren gegen fünf unabhängige Moscheen eröffnet. Die Anschuldigen gegen sie wurden zwar letztendlich abgewiesen, der staatliche Druck gegen die Gemeinden blieb aber bestehen.
Eben diesen Druck erfuhr auch die Internationale Universität für Informationstechnologie in Almaty. Ihr wurde untersagt, einen Seminarraum an Sonntagen an zwei protestantische Glaubensgemeinschaften zu vermieten. Dies ist keineswegs ein Einzelfall, denn Forum 18 sind einige Glaubensgemeinschaften bekannt, deren Mietverträge mit Bildungseinrichtungen vor fünf Jahren aufgelöst wurden. Offiziell lautet die Begründung, dass das Gesetz eine strikte Trennung von Bildung und Religion vorsehe, dass religiösen Gemeinschaften außer Bildungseinrichtungen, Gefängnissen und militärischen Einrichtungen aber sämtliche Orte zur Religionsausübung offen stehen würden. Forum 18 vorliegende Berichte, dass auch private Hotels in Almaty meinten, sie dürften keine Räumlichkeiten an Glaubensgemeinschaften vermieten, wurden von öffentlicher Seite als Humbug abgetan
Quelle: Forum 18, Oslo
Deutsche Version: Arbeitskreis Religionsfreiheit der ÖEA
(Übersetzung Birgit Sienkiewicz)