25.02.2011
Deutschland: Fall am Bundesarbeitsgericht
Erfurt/Deutschland, 24.02.2011 (RPO) Darf ein Moslem aus religiösen Gründen verweigern, in seinem Job Alkoholvorräte aufzufüllen? Der als Ladenhilfe beschäftigte Mann war daraufhin entlassen worden und ging dagegen gerichtlich vor. Heute befasst sich das Bundesarbeitsgericht in Erfurt mit dem Fall.
Dem Mann war im März 2008 gekündigt worden, nachdem er sich geweigert hatte, im Geschäft seines Arbeitgebers Alkohol zu sortieren. Bei seiner Weigerung hatte er sich auf seinen Glauben berufen, der im jedweden Umgang mit Alkohol untersage.
Nach einer weiteren erfolglosen Aufforderung wurde ihm außerordentlich und ordentlich gekündigt. In seiner Klage beruft sich der Mann nach Angaben des Bundesarbeitsgerichts unter anderem auf die im Grundgesetz verankerte Religionsfreiheit.
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