27.01.2011

Türkei: Kloster unterliegt bei Rechtsstreit

Der Oberste Gerichtshof der Türkei hat Ländereien des christlichen Klosters "Mor Gabriel" in Südostanatolien dem türkischen Staat zugesprochen. Die Unionsfraktion im Deutschen Bundestag sieht darin ein "Sinnbild für die Verdrängung des Christentums".

Türkei: Kloster unterliegt bei Rechtsstreit

Der Oberste Gerichtshof der Türkei hat Ländereien des christlichen Klosters

"Mor Gabriel" in Südostanatolien dem türkischen Staat zugesprochen. Die

Unionsfraktion im Deutschen Bundestag sieht darin ein "Sinnbild für die Verdrängung des Christentums".

Wie der Stiftungsvorsitzende des Klosters, Kuryakos Ergün am
Donnerstag mitteilte, entschieden die Richter in Ankara in dem bereits seit
Jahren andauernden Rechtsstreit um die Länderreien nun zugunsten des
türkischen Schatzamtes. Details seien noch unklar, das Kloster warte auf den
offiziellen Bescheid, meldet die Katholische Nachrichtenagentur (KNA).

Das Kloster "Mor Gabriel" war bereits im vierten Jahrhundert gegründet
worden. Mit der Klage hatte das türkische Schatzamt seinen angeblichen
Anspruch auf einige Felder in der Umgebung des Klosters durchsetzen wollen.
Die Klage wurde im Juni 2009 von einem Gericht in der südosttürkischen Stadt
Midyat zurückgewiesen und ging daraufhin an das Berufungsgericht in Ankara.

"Verdrängung des Christentums aus der Türkei"

Die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag äußerte sich am Freitag besorgt
über das Urteil. Ute Granold, Sprecherin des Stephanuskreises für
Religionsfreiheit, bezeichnete die Gerichtsentscheidung als einen "schweren
Schlag für das Kloster". Immer wieder habe sich das Kloster gegen Versuche
wehren müssen, seinen Grundbesitz zu enteignen. Es sei zu befürchten, "dass
es sich bei dem nun gesprochenen Urteil um den Beginn einer Entwicklung
handelt, die das Kloster in seiner Existenz bedroht", so Granold.

Granold wies darauf hin, dass auch der aktuelle Fortschrittsbericht der
EU-Kommission auf "eklatante Mängel im Bereich der Religionsfreiheit"
hingewiesen hat. Die Existenz der christlichen Gemeinschaft in der Türkei
sei zum Beispiel auch dadurch bedroht, dass es nicht erlaubt sei, "ihren
Nachwuchs an Geistlichen auszubilden und auch Unterricht in der Sprache der
Minderheiten zu erteilen".

Die Sprecherin der Unionsfraktion für Menschenrechte, Erika Steinbach, sieht
die Situation des Klosters als "geradezu symbolisch für die schwierige Lage
der Christen in der Türkei". Auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig
sei, so bedeute es einen "schweren Rückschlag für die Christen in der Türkei
und lässt für die Zukunft wenig Gutes erwarten". Steinbach weiter in einer
Pressemeldung: "Sinnbildhaft steht der Entzug von Grund und Boden des
Klosters 'Mor Gabriel' für die Verdrängung des Christentums in der Türkei."

Die Streitigkeiten zwischen dem Kloster, seinen Nachbardörfern und
türkischen Behörden um seine Grundstücksgrenzen begann vor drei Jahren im
Zuge von Landvermessungsarbeiten zur Erstellung von Grundbüchern nach den
Vorgaben der Europäischen Union. In einigen Verfahren wurde für, in anderen
gegen das Kloster entschieden. (pro)



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