28.01.2011
Aserbaidschan: Druck und Strafen für Gottesdienste ohne staatliche Erlaubnis
AKREF/jj - 29.01.2011 - In Aserbaidschan scheinen Razzien und Strafandrohungen gegen Religionsgemeinschaften, die sich ohne staatliche Registrierung versammeln, nicht abzureißen. Mubariz Gachaev, dem Imam einer Moschee in der Nähe der Hauptstadt Baku, wurde Ende Dezember 2010 angedroht, er käme ins Gefängnis, wenn man sich in seiner nicht registrierten Moschee weiterhin zum Gebet versammelt. Ilham Balabeyov, ein Protestant aus Schabran im Norden Aserbaidschans wurde im Dezember 2010 wegen der Leitung von Gottesdiensten außerhalb der registrierten Adresse einer Religionsgemeinschaft angeklagt. Die Anklage forderte eine hohe Geldstrafe. Balabeyov und andere Gemeindeglieder erklärten, dass die Gemeinde dem nach dem alten Religionsgesetz registrierten Bund von Pfingstgemeinden Stern des Ostens angehört. Der Antrag auf die nach dem neuen Religionsgesetz erforderliche Neuregistrierung blieb bisher unbeantwortet, was Balabeyov auch gegenüber dem Richter angab. Doch dieser erklärte, man müsse die Neuregistrierung abwarten. Danach ordnete er an, die Glieder der Gemeinde sollten am 11. Januar 2011 Unterlagen über den Antrag auf Neuregistrierung zu einem neuen Gerichtstermin mitbringen. Als Balabeyov und andere Gemeindemitglieder mit dem Dokument der Religionsbehörde zu diesem Termin zum Gericht kamen, war das Gerichtsgebäude wegen einer anderen Verhandlung von der Polizei abgeriegelt. Man weigerte sich, Balabeyov durchzulassen, obwohl er seine Ladung vorzeigte und sagte ihm, er sollte auf der Straße warten, bis er aufgerufen würde. Schließlich sagte man ihm, die Verhandlung würde um 19.00 Uhr stattfinden, doch um 20.00 rief Richter Ilgar Guliev Balabeyov auf und erklärte, die Verhandlung hätte bereits stattgefunden und er würde die Entscheidung erfahren, wenn er in einigen Tagen die schriftliche Urteilsausfertigung erhält. Am 13. Januar erhielt er den schriftlichen Schuldspruch mit Verurteilung zu einer Geldstrafe in Höhe von etwa 3 durchschnittlichen Wochenlöhnen. Zwischen den Verhandlungen wurde Balabeyov für den 25. Dezember, den Tag, an dem auch seine Gemeinde Weihnachten feiert, von der Polizei vorgeladen und den ganzen Tag festgehalten. Allem Anschein nach werden zahlreiche der erforderlichen Anträge auf Neuregistrierung abgelehnt oder bleiben unbeantwortet. Alle Rechtsmittel gegen die Ablehnung von Neuregistrierungen sind bisher erfolglos geblieben.
In einer getrennten Entwicklung wurde der Adventist Ivan Uzun, ein russischer Staatsbürger, abgeschoben. Einem weiteren Adventisten, Gheorghiy Sobor, der mit seiner aserbaidschanischen Frau Aida und drei kleinen Kindern in der Hauptstadt Baku lebt, wurde die Wiedereinreise verweigert. Aida erklärte gegenüber Forum 18: "Ohne jede Gerichtsentscheidung haben sie Gheorghiy von seiner Familie getrennt. Ein derartiges Vorgehen verstößt gegen grundsätzliche Menschenrechte und das Völkerrecht, und dabei betrachtet sich Aserbaidschan als demokratisches Land." Yusif Askerov vom staatlichen Komitee für die Arbeit mit religiösen Organisationen behauptet: Es gibt keine Diskriminierung". Die Adventisten betonen, dass sie seit über 100 Jahren im Land präsent sind.
Quelle: Forum 18 News Service, Oslo
Deutsche Fassung: AK Religionsfreiheit der Österreichischen Evangelischen Allianz